Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof, Urteil v. 29.04.2004 - Az.: I ZR 233/01
Leitsatz:

Der Abgemahnte kann die Kosten seiner Gegenabmahnung nur dann ausnahmsweise erstattet verlangen, wenn die Abmahnung in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruht, bei deren Richtigstellung mit einer Änderung der Auffassung des vermeintlich Verletzten gerechnet werden kann, oder wenn seit der Abmahnung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und der Abmahnende in diesem entgegen seiner Androhung keine gerichtlichen Schritte eingeleitet hat.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.04.2004 - Az.: I ZR 233/01
Leitsatz:

Der Abgemahnte kann die Kosten seiner Gegenabmahnung nur dann ausnahmsweise erstattet verlangen, wenn die Abmahnung in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruht, bei deren Richtigstellung mit einer Änderung der Auffassung des vermeintlich Verletzten gerechnet werden kann, oder wenn seit der Abmahnung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und der Abmahnende in diesem entgegen seiner Androhung keine gerichtlichen Schritte eingeleitet hat.

Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 29.04.2004 - Az.: L 16 KR 261/02
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 23.04.2004 - Az.: 3 U 65/04
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 23.04.2004 - Az.: 3 U 65/04
Leitsatz:

 
1.
Ist die Internet-Domain aus einer fremden Marke bzw. Firmenkurzbezeichnung und einer kritisch-beschreibenden Angabe gebildet (hier: awd-aussteiger.us), so liegt in deren Verwendung eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts. Auch wenn für ein unternehmenskritisches Forum eine so gebildete Domain hinzunehmen ist, besteht jedenfalls für mehrere Domains dieser Art kein schutzwürdiges Interesse (Fortführung von OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, Urt. v. 18. Dezember 2003, 3 U 117/03).
 
2.
Bei einem gegen die Verwendung einer Internet-Domain gerichteten Unterlassungsanspruch kommt ein "Schlechthin-Verbot" grundsätzlich nicht in Betracht, es ist maßgeblich auch auf den Inhalt der so adressierten Website abzustellen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.04.2004 - Az.: I ZR 174/01
Leitsatz:

Der Wille des Urhebers, dem Vertragspartner umfassende, über den unmittelbaren Vertragszweck hinausgehende Nutzungsrechte einzuräumen, kann sich aus einer Branchenübung nur dann ergeben, wenn sie Rückschlüsse auf einen entsprechenden objektivierten rechtsgeschäftlichen Erklärungswillen der Vertragsparteien erlaubt (im Anschluß an BGHZ 137, 387, 394; BGH GRUR 2000, 144, 146 – Comic-Übersetzungen I und II).

Amtsgericht Geislingen, Urteil v. 20.04.2004 - Az.: 3 C 2/04
Leitsatz:

Wird ein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG nicht ordnungsgemäß erteilt, kann der Anspruchsteller verlangen, dass die Richtigkeit der zu erteilenden Auskunft an Eides statt versichert wird.

Amtsgericht Geislingen, Urteil v. 20.04.2004 - Az.: 3 C 2/04
Amtsgericht Euskirchen, Urteil v. 16.04.2004 - Az.: 17 C 964/03
Amtsgericht Euskirchen, Urteil v. 16.04.2004 - Az.: 17 C 964/03