Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof, Urteil v. 22.07.2004 - Az.: I ZR 135/01
Leitsatz:

 
a)
Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt.
 
b)
Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis weisen mit ihrer Präsenz im Internet nicht notwendig darauf hin, daß sie ihre Waren oder Leistungen nunmehr jedem bundesweit anbieten wollen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.07.2004 - Az.: I ZR 135/01
Leitsatz:

 
a)
Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt.
 
b)
Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis weisen mit ihrer Präsenz im Internet nicht notwendig darauf hin, daß sie ihre Waren oder Leistungen nunmehr jedem bundesweit anbieten wollen.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 20.07.2004 - Az.: 11 U (Kart/) 15/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 20.07.2004 - Az.: 11 U (Kart/) 15/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.07.2004 - Az.: VI-U (Kart) 34/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.07.2004 - Az.: VI-U (Kart) 34/03
Landesarbeitsgericht Hessen, Beschluss v. 15.07.2004 - Az.: 9 TaBV 190/03
Leitsatz:

Der Arbeitgeber hat gegen einzelne Betriebsratsmitglieder aus der Verletzung des Gebots zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch, die Veröffentlichung einer Werkszeitung, die Betriebs- und Betriebsratsinterna enthält, auf seiner Homepage zu unterlassen. Das Grundrecht auf Pressefreiheit steht dem nicht entgegen.

Landesarbeitsgericht Hessen, Beschluss v. 15.07.2004 - Az.: 9 TaBV 190/03
Leitsatz:

Der Arbeitgeber hat gegen einzelne Betriebsratsmitglieder aus der Verletzung des Gebots zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch, die Veröffentlichung einer Werkszeitung, die Betriebs- und Betriebsratsinterna enthält, auf seiner Homepage zu unterlassen. Das Grundrecht auf Pressefreiheit steht dem nicht entgegen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 14.07.2004 - Az.: 5 U 160/03
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 14.07.2004 - Az.: 9 Ca 10256/03