Urteile chronologisch

Landgericht Arnsberg, Urteil v. 22.12.2004 - Az.: 4 O 313/04
Landgericht Arnsberg, Urteil v. 22.12.2004 - Az.: 4 O 313/04
Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 22.12.2004 - Az.: 9 Qs 80/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 22.12.2004 - Az.: 6 W 153/04
Leitsatz:

 
1.
Angebote eines nach außen im Geschäftsverkehr auftretenden eBay-Mitglieds können nicht als rein privat gewertet werden, wenn die dafür vorgebrachten Gründe (Schmuckstück der Ehefrau, Gefälligkeit für Verwandte und Bekannte) den potentiellen Kaufinteressenten gegenüber nicht deutlich gemacht werden.
 
2.
Die Standarderklärung "Dieser Artikel wird von Privat verkauft" reicht nicht.

Amtsgericht Lahr, Urteil v. 21.12.2004 - Az.: 5 C 245/04
Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.12.2004 - Az.: 312 O 950/04
Leitsatz:

1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung dar.
2. Die AdWords-Werbung von Google trennt durch die Farbwahl und die räumliche Platzierung ausreichend zwischen freien Suchergebnissen und Anzeigen, so dass keine Verschleierung von Wettbewerbshandlungen (§ 4 Nr.3 UWG) vorliegt.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 21.12.2004 - Az.: 5 U 167/04
Leitsatz:

 
1.
Ein Drei-Monats-Tarif (Aktionsangebot) eines Anbieters für einen DSL-Internet-Zugang kann mit Jahrestarifen anderer Anbieter vergleichbar sein, wenn auch die Folgekosten nach Ablauf des Drei-Monats-Zeitraums mitgeteilt werden.
 
2.
An einem unzulässigen "Lockvogelangebot" (für einen Drei-Monats-Tarif mit "Sternchenhinweis" zu den Folgekosten) fehlt es jedenfalls dann, wenn auch die Folgekosten günstiger sind, als die im Vergleich genannten Preise der Konkurrenz.

Amtsgericht Lahr, Urteil v. 21.12.2004 - Az.: 5 C 245/04
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 21.12.2004 - Az.: 5 U 167/04
Leitsatz:

 
1.
Ein Drei-Monats-Tarif (Aktionsangebot) eines Anbieters für einen DSL-Internet-Zugang kann mit Jahrestarifen anderer Anbieter vergleichbar sein, wenn auch die Folgekosten nach Ablauf des Drei-Monats-Zeitraums mitgeteilt werden.
 
2.
An einem unzulässigen "Lockvogelangebot" (für einen Drei-Monats-Tarif mit "Sternchenhinweis" zu den Folgekosten) fehlt es jedenfalls dann, wenn auch die Folgekosten günstiger sind, als die im Vergleich genannten Preise der Konkurrenz.

Landgericht Hamburg, Endurteil v. 21.12.2004 - Az.: 312 O 950/04