Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 13.01.2005 - Az.: 6 U 2773/04
- Leitsatz:
Bei verfassungsgemäßer Auslegung im Lichte der aus Art. 12 GG abgeleiteten Rechte des Werbenden, folgt aus dem in § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG normierten Verbot, wonach außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen u.a. nicht mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf geworben werden darf, nicht die Verpflichtung des Werbenden, seine diesbezüglichen Inhalte im Internet durch eine kontrollierte Passwortvergabe vor dem Zugriff des interessierten Publikums zu schützen.
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 13.01.2005 - Az.: 6 U 2773/04
- Leitsatz:
Bei verfassungsgemäßer Auslegung im Lichte der aus Art. 12 GG abgeleiteten Rechte des Werbenden, folgt aus dem in § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG normierten Verbot, wonach außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen u.a. nicht mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf geworben werden darf, nicht die Verpflichtung des Werbenden, seine diesbezüglichen Inhalte im Internet durch eine kontrollierte Passwortvergabe vor dem Zugriff des interessierten Publikums zu schützen.
- Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 04.01.2005 - Az.: 13 Qs 89/04
- Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 04.01.2005 - Az.: 13 Qs 89/04
- Bundeskartellamt, Beschluss v. 28.12.2004 - Az.: VK 1 - 414/04
- Bundeskartellamt , Beschluss v. 28.12.2004 - Az.: VK 1 - 414/04
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 23.12.2004 - Az.: 5 U 17/04
- Leitsatz:
1.
Fernseh-, Radio- oder Anzeigenwerbung eines Versandhandelsunternehmens, in der zur Bestellung der Produkte eine Telefonnummer oder Internetadresse angegeben ist, muss nicht bereits über die Einzelheiten des Fernabsatzvertrages gemäß § 312c Abs.1 S.1. Art.240 EGBGB, § 1 Abs.1 BGB-InfoV informieren.
2.
Im Fernabsatzhandel ist über den Wortlaut des § 1 Abs.2 Nr.1 PAngV in der seit dem 8.7.2004 geltenden Fassung hinaus nicht nur beim Anbieten ( 1.Fall des § 1 Abs.1 Nr.1 PAngV ) sondern auch beim Werben mit Preisen ( 2.Fall des § 1 Abs.1 S.1 PAngV ) anzugeben, dass die Preise die Mehrwertsteuer enthalten. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 23.12.2004 - Az.: 5 U 17/04
- Leitsatz:
1.
Fernseh-, Radio- oder Anzeigenwerbung eines Versandhandelsunternehmens, in der zur Bestellung der Produkte eine Telefonnummer oder Internetadresse angegeben ist, muss nicht bereits über die Einzelheiten des Fernabsatzvertrages gemäß § 312c Abs.1 S.1. Art.240 EGBGB, § 1 Abs.1 BGB-InfoV informieren.
2.
Im Fernabsatzhandel ist über den Wortlaut des § 1 Abs.2 Nr.1 PAngV in der seit dem 8.7.2004 geltenden Fassung hinaus nicht nur beim Anbieten ( 1.Fall des § 1 Abs.1 Nr.1 PAngV ) sondern auch beim Werben mit Preisen ( 2.Fall des § 1 Abs.1 S.1 PAngV ) anzugeben, dass die Preise die Mehrwertsteuer enthalten. - Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 22.12.2004 - Az.: 9 Qs 80/04
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 22.12.2004 - Az.: 6 W 153/04

