Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 22.03.2005 - Az.: 11 U 64/04
- Leitsatz:
Zur Frage, ob das Ergebnis einer Umschreibung von in Form einer Word-Datei zur Verfügung gestellten Texte, Bildern, Logos und Designs in eine HTML-Datei für eine einzelne Web-Site des Auftraggebers durch einen Web-Designer oder Programmierer urheberrechtsfähig ist, insbesondere ob einer solchen HTML-Datei Sonderrechtsschutz als Computerprogramm nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a ff UrhG, als Datenbankwerk nach § 4 Abs. 2 UrhG oder als Datenbank nach §§ 87 a ff UrhG zukommen kann.
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 22.03.2005 - Az.: 11 U 64/04
- Leitsatz:
Zur Frage, ob das Ergebnis einer Umschreibung von in Form einer Word-Datei zur Verfügung gestellten Texte, Bildern, Logos und Designs in eine HTML-Datei für eine einzelne Web-Site des Auftraggebers durch einen Web-Designer oder Programmierer urheberrechtsfähig ist, insbesondere ob einer solchen HTML-Datei Sonderrechtsschutz als Computerprogramm nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a ff UrhG, als Datenbankwerk nach § 4 Abs. 2 UrhG oder als Datenbank nach §§ 87 a ff UrhG zukommen kann.
- Amtsgericht Schoeneberg, Urteil v. 21.03.2005 - Az.: 9 C 516/04
- Leitsatz:
Es ist AGB-rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Webhosting-Kunde für die "Einrichtung und Pflege von Web-Adressen"
in Vorleistung treten muss. - Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 18.03.2005 - Az.: 6 U 12/01
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 18.03.2005 - Az.: 6 U 12/01
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 17.03.2005 - Az.: 6 U 195/04
- Leitsatz:
1.
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei stationären Einzelhandelsmärkten kann trotz räumlicher Distanz zu bejahen sein, wenn der klagende Einzelhandelsmarkt ein konzernmäßig mit ihm verbundenes Online-Unternehmen gegen Entgelt mit Waren beliefert, die das Schwesterunternehmen über Internet bundesweit, und damit auch im Bereich des beklagten Marktes, anbietet.
2.
Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens bei dem klagenden stationären Markt im Falle einer irreführenden Vorratswerbung des beklagten Marktes steht damit jedoch nicht fest. - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 17.03.2005 - Az.: 6 U 195/04
- Leitsatz:
1.
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei stationären Einzelhandelsmärkten kann trotz räumlicher Distanz zu bejahen sein, wenn der klagende Einzelhandelsmarkt ein konzernmäßig mit ihm verbundenes Online-Unternehmen gegen Entgelt mit Waren beliefert, die das Schwesterunternehmen über Internet bundesweit, und damit auch im Bereich des beklagten Marktes, anbietet.
2.
Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens bei dem klagenden stationären Markt im Falle einer irreführenden Vorratswerbung des beklagten Marktes steht damit jedoch nicht fest. - Bundesgerichtshof , Beschluss v. 15.03.2005 - Az.: 4 StR 64/05
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Teilurteil v. 15.03.2005 - Az.: 30 C 2406/04 - 20
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 15.03.2005 - Az.: 4 StR 64/05

