Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 22.04.2005 - Az.: 15 U 227/04
- Leitsatz:
Zum Anspruch auf Löschung eines Domain-Namens auf der Grundlage von § 12 BGB.
- Harmoniesierungsamt_fuer_den_Binnenmarkt , Entscheidung v. 20.04.2005 - Az.: 1316/2005
- HABM , Entscheidung v. 20.04.2005 - Az.: 1316/2005
- Landesarbeitsgericht Muenchen, Urteil v. 14.04.2005 - Az.: 4 Sa 1203/04
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 14.04.2005 - Az.: 5 U 74/04
- Leitsatz:
1. Die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers durch Registrierung bestimmter Domains ist wettbewerbswidrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese registrierten Domains auf die eigene Internet-Plattform weiterleiten.
2. Die als Admin-C eingetragene Person ist passiv-legitimiert für einen Unterlassungsanspruch.
3. Auf Unterlassung kann unter gewissen Umständen auch diejenige Person in Anspruch genommen werden, die lediglich unterstützend bei der Domain-Registrierung (hier als "registrant-organisation") tätig ist. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 14.04.2005 - Az.: 3 U 222/04
- Leitsatz:
1.
(a)
Die Werbeangabe "GGG DSL-Tarife - 6 Monate kostenlos nutzen" ist in unerläuterter Form irreführend, wenn nur die Grundgebühr für die ersten 6 Monate entfällt und der DSL-Internetzugang nur insoweit kostenlos genutzt werden kann, bis die in der Grundgebühr enthaltenen monatlichen Zeit- oder Volumenkontingente aufgebraucht sind.
(b)
Von der gegenteiligen (fehlerhaften und unzutreffenden) Feststellung des Landgerichts zur Verkehrsvorstellung kann das Berufungsgericht aus eigener Sachkunde auch dann abweichen, wenn die Kammer für Handelssachen mit ehrenamtlich tätigen Handelsrichtern entschieden hat.
2.
Wird im Internet für einen Internet-Zugangsvertrag geworben und im Zusammenhang damit auf dieser Internetseite für Waren mit Preisangaben geworben, so ist die Preiswerbung irreführend, wenn nicht auf die zusätzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen wird. Der Umstand, dass erst beim Bestellvorgang auf die Versandkosten hingewiesen wird, beseitigt die Irreführung nicht.
3.
Die Beschlussverfügung ist ordnungsgemäß vollzogen, wenn sie an die Antragsgegnerin persönlich zugestellt worden ist, weil die Antragstellerin von der Bestellung der Rechtsanwälte zu Prozessbevollmächtigten (so in der Schutzschrift) keine Kenntnis hatte. Wenn das Gericht im Rubrum der Beschlussverfügung die Rechtsanwälte nicht aufführt, muss die Antragstellerin hierzu nicht weiter nachforschen. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 14.04.2005 - Az.: 5 U 85/04
- Leitsatz:
1.
Die Wort-/Bildmarke "Weingarten Eden" wird in ihrem Wortbestandteil nicht allein durch "Eden", sondern durch beide Begriffe geprägt. Hierfür ist u.a. der wortspielerische Anklang an den biblischen "Garten Eden" für die Produkte eines Weinhandelsunternehmens von Bedeutung.
2.
Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bezeichnung "Weingarten Eden" von den angesprochenen Verkehrskreisen in der sprachlichen Verwendung auf "Eden" verkürzt wird.
3.
Unterlassungsansprüche gegen die Nutzung der Bezeichnung "Weingarten Eden" sind jedenfalls dann gem. § 23 Nrn. 1 + 2 MarkenG ausgeschlossen, wenn sich der Geschäftssitz des Verwenders auf dem Gelände eines ehemaligen Weinbaugebiets befindet und zudem in dem Ortsteil "Eden 1" einer Gemeinde liegt. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 14.04.2005 - Az.: 4 U 2/05
- Landesarbeitsgericht München, Urteil v. 14.04.2005 - Az.: 4 Sa 1203/04
- Leitsatz:
Außerordentliche Kündigung wegen verbotswidriger Internetnutzung und Herunterladens pornographischer Dateien mit strafrechtlich relevantem Inhalt auf den Dienstcomputer.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 14.04.2005 - Az.: 3 U 222/04
- Leitsatz:
1.
(a)
Die Werbeangabe "GGG DSL-Tarife - 6 Monate kostenlos nutzen" ist in unerläuterter Form irreführend, wenn nur die Grundgebühr für die ersten 6 Monate entfällt und der DSL-Internetzugang nur insoweit kostenlos genutzt werden kann, bis die in der Grundgebühr enthaltenen monatlichen Zeit- oder Volumenkontingente aufgebraucht sind.
(b)
Von der gegenteiligen (fehlerhaften und unzutreffenden) Feststellung des Landgerichts zur Verkehrsvorstellung kann das Berufungsgericht aus eigener Sachkunde auch dann abweichen, wenn die Kammer für Handelssachen mit ehrenamtlich tätigen Handelsrichtern entschieden hat.
2.
Wird im Internet für einen Internet-Zugangsvertrag geworben und im Zusammenhang damit auf dieser Internetseite für Waren mit Preisangaben geworben, so ist die Preiswerbung irreführend, wenn nicht auf die zusätzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen wird. Der Umstand, dass erst beim Bestellvorgang auf die Versandkosten hingewiesen wird, beseitigt die Irreführung nicht.
3.
Die Beschlussverfügung ist ordnungsgemäß vollzogen, wenn sie an die Antragsgegnerin persönlich zugestellt worden ist, weil die Antragstellerin von der Bestellung der Rechtsanwälte zu Prozessbevollmächtigten (so in der Schutzschrift) keine Kenntnis hatte. Wenn das Gericht im Rubrum der Beschlussverfügung die Rechtsanwälte nicht aufführt, muss die Antragstellerin hierzu nicht weiter nachforschen.

