Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 30.08.2005 - Az.: 14 U 498/05
Leitsatz:

1. Eine bloß aus generischen Begriffen oder Zahlen zusammengesetzte Wortmarke muss, um als solche erkannt zu werden und somit geschützt zu sein, auf andere Weise als durch reine Nutzung der Wortmarke (hier: Google AdWords) bekannt gemacht werden.
2. Die Wort/Bildmarke "Plakat 24" ist nur in dem Umfang ihrer eingetragenen Darstellung geschützt. Eine optische Darstellung kann nicht in eine Suchliste (hier: Google AdWords) eingetragen werden, diese reagiert nur auf eine eingegebene Zahlenfolge. Es scheidet somit eine Markenverletzung aus.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 30.08.2005 - Az.: 14 U 498/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.08.2005 - Az.: I-20 U 42/05
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 26.08.2005 - Az.: 10 U 16/05
Leitsatz:

Eine Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Gutschein im Wert von 5 EURO auslobt, der beim Einkauf rezeptfreier Artikel eingelöst werden kann, und für die Erstbestellung einen Gutschein über 2 x 5 EURO auslobt, verstößt nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz und auch nicht gegen arzneimittelrechtliche Preisbestimmungen.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 26.08.2005 - Az.: 10 U 16/05
Leitsatz:

Eine Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Gutschein im Wert von 5 EURO auslobt, der beim Einkauf rezeptfreier Artikel eingelöst werden kann, und für die Erstbestellung einen Gutschein über 2 x 5 EURO auslobt, verstößt nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz und auch nicht gegen arzneimittelrechtliche Preisbestimmungen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 25.08.2005 - Az.: 5 U 193/04
Leitsatz:

Die Werbung "Bestes Produkt des Jahres XY für DSL-Internet-Zugangstarife" ist dann irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn sich die Werbung, auf die sich die Prämierung beruft, nicht auf ein konkretes Produkt, sondern auf eine allgemeine Bewertung bezieht (hier: "Bester Internet-Provider").

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 25.08.2005 - Az.: 5 U 193/04
Leitsatz:

Wirbt ein Internetprovider im Zusammenhang mit dem Angebot bestimmter DSL-Tarife mit der Auszeichnung "Produkt des Jahres", die aufgrund der Leserumfrage einer Computer-Fachzeitschrift vergeben worden ist, kann eine solche Werbung irreführend sein, wenn die Auszeichnung nicht für bestimmte Produkte des Providers vergeben worden ist, sondern in der Kategorie "Bester Internet-Provider"

Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil v. 17.08.2005 - Az.: 1 A 233/02
Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil v. 17.08.2005 - Az.: 1 A 233/02
Kammergericht Berlin, Urteil v. 05.08.2005 - Az.: 13 U 4/05