Urteile chronologisch

Landgericht Hamburg, Endurteil v. 23.09.2005 - Az.: 308 O 378/05
Landgericht Osnabrück, Urteil v. 23.09.2005 - Az.: 12 O 3937/04
Leitsatz:

Kein Anspruch der Stadt auf Unterlassung der Nutzung der Domain mit dem Städtenamen durch eine gleichnamige Firma

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.09.2005 - Az.: 4 K 204/05
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.09.2005 - Az.: 4 K 204/05
Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.09.2005 - Az.: VIII ZR 284/04
Leitsatz:

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhandelsunternehmens gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel
"Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu."
ist unter Berücksichtigung der sich daran anschließenden Sätze
"Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; (...)"
gemäß §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB unwirksam.

Landgericht Moenchengladbach, Urteil v. 21.09.2005 - Az.: 4 S 184/04
Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.09.2005 - Az.: VIII ZR 284/04
Leitsatz:

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhandelsunternehmens gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel
"Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu."
ist unter Berücksichtigung der sich daran anschließenden Sätze
"Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; ..."
gemäß §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB unwirksam.

Landgericht Mönchengladbach, Urteil v. 21.09.2005 - Az.: 4 S 184/04
Leitsatz:

Erklärt ein Verkäufer ausdrücklich, keine Garantie übernehmen zu wollen, können zugleich gemachte Angaben über den Zustand der Kaufsache nicht als Garantie ausgelegt werden.

Landgericht Koeln, Urteil v. 20.09.2005 - Az.: 33 O 87/05
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss v. 20.09.2005 - Az.: 4 W 52/05
Leitsatz:

Der Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage, welche das unerwünschte Zusenden von E-Mail Werbung im Geschäftsverkehr zum Gegenstand hat, beträgt ohne Hinzutreten besonderer Umstände 6000 EUR.