Urteile chronologisch

Kammergericht Berlin, Urteil v. 30.09.2005 - Az.: 9 U 21/04
Leitsatz:

Die zu Werbezwecken vorgenommene tabellarische Auflistung der Unternehmen in Form einer reinen Namensliste auf einer Seite der Homepage einer auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, gegen die die Rechtsanwälte dieser Kanzlei Mandate zur außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Rechtsverfolgung erteilt wurden, stellt einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der in der Liste aufgeführten "Gegner" dar.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 30.09.2005 - Az.: 10 U 33/05
Leitsatz:

Telefaxschreiben, mit denen Unternehmer aufgefordert werden, Angebote für Dienstleistungen abzugeben, stellen keine Werbung i. S. d. § 7 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar. Insgesamt 8 Faxschreiben für drei Bauvorhaben stellen, auch wenn sie unaufgefordert versandt worden sind, keine unzumutbare Belästigung i. S. d. § 7 Abs. 1 UWG dar.

Arbeitsgericht Duesseldorf, Urteil v. 29.09.2005 - Az.: 42 C 18106/04
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.09.2005 - Az.: 42 C 18106/04
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 29.09.2005 - Az.: 1 M 297/04
Leitsatz:

Auch bei im Internet betriebenen "virtuellen Geldspielgeräten" handelt es sich um Glücksspiele i.S.d. § 284 StGB, welche grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis bedürfen. § 33 c GewO ist für solche Gewinnspiele im Internet nicht anwendbar.
In Bereichen, welche - wie das Glücksspielrecht - den Ländern zur gesetzlichen Regelung zugewiesen sind, kann nicht ein Bundesland quasi im Wege der "Ersatzvornahme" ohne weiteres Verbotsverfügungen auch mit Wirkungen für andere Bundesländer erlassen.

Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss v. 29.09.2005 - Az.: 1 M 297/04
Leitsatz:

 
1.
Auch bei im Internet betriebenen "virtuellen Geldspielgeräten" handelt es sich um Glücksspiele i.S.d. § 284 StGB, welche grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis bedürfen. § 33 c GewO ist für solche Gewinnspiele im Internet nicht anwendbar.
 
2.
In Bereichen, welche - wie das Glücksspielrecht - den Ländern zur gesetzlichen Regelung zugewiesen sind, kann nicht ein Bundesland quasi im Wege der "Ersatzvornahme" ohne weiteres Verbotsverfügungen auch mit Wirkungen für andere Bundesländer erlassen.

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss v. 26.09.2005 - Az.: 2 W 168/05
Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss v. 26.09.2005 - Az.: 2 W 168/05
Landgericht Hamburg, Endurteil v. 23.09.2005 - Az.: 308 O 378/05
Langericht Osnabrueck, Urteil v. 23.09.2005 - Az.: 12 O 3937/04