Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 17.02.2006 - Az.: 10 U 52/05 (Hs)
Leitsatz:

Die assoziative Verknüpfung eines im Bildteil abgebildeten, hochpreisigen Geräts einerseits und des Textbestandteils "Sparen Sie bis zu 40 %" sowie "Geräte-Wochen" andererseits, löst bei dem angesprochenen Verkehrskreis die Vorstellung aus, dies beziehe sich auf ähnliche Geräte. Bezieht sich die Werbung tatsächlich aber auf niedrigpreisige Geräte, ist sie irreführend.

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil v. 16.02.2006 - Az.: 12 K 5442/04
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil v. 16.02.2006 - Az.: 12 K 5442/04
Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.02.2006 - Az.: I 20 U 110/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.02.2006 - Az.: I-20 U 110/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.02.2006 - Az.: I-20 U 110/05
Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.02.2006 - Az.: II ZR 200/04
Leitsatz:

Weist die Ladung zu einer Gesellschafterversammlung derart schwerwiegende Form- und Fristmängel auf, dass dem Gesellschafter eine Teilnahme faktisch unmöglich gemacht wird (hier: Ladung per E-Mail in den Abendstunden des Vortages auf den frühen Vormittag des nächsten Tages), steht dies einer Nichtladung des Gesellschafters gleich und führt zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.02.2006 - Az.: II ZR 200/04
Leitsatz:

Weist die Ladung zu einer Gesellschafterversammlung derart schwerwiegende Form- und Fristmängel auf, dass dem Gesellschafter eine Teilnahme faktisch unmöglich gemacht wird (hier: Ladung per E-Mail in den Abendstunden des Vortages auf den frühen Vormittag des nächsten Tages), steht dies einer Nichtladung des Gesellschafters gleich und führt zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 10.02.2006 - Az.: 9 U 105/05
Kammergericht Berlin, Urteil v. 10.02.2006 - Az.: 9 U 55/05