Urteile chronologisch
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.03.2006 - Az.: I ZR 24/03
- Leitsatz:
EuGVÜ Art. 5 Nr. 3
Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.
Den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts unterliegen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 TDG Diensteanbieter, die in einem anderen Staat der EU geschäftsansässig sind, wenn sie im Inland für ein nicht zugelassenes Arzneimittel werben. Auch die Frage des Vertriebsverbots für nicht zugelassene Arzneimittel in Deutschland richtet sich nach inländischem Recht.
Art. 1 Nr. 1 lit. b der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 136 v. 30.4.2004, S. 34) hat einen neuen europarechtlich einheitlichen Arzneimittelbegriff für Funktionsarzneimittel eingeführt, der aufgrund richtlinienkonformer Auslegung des § 2 AMG im Inland gilt. - Oberlandesgericht Naumburg_1, Urteil v. 24.03.2006 - Az.: 10 U 58/05 (Hs)
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 24.03.2006 - Az.: 10 U 56/05 (Hs)
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 24.03.2006 - Az.: 10 U 56/05 (Hs)
- Leitsatz:
Jemand, der sich durch die massenhafte Versendung von Werbemails einen massiven Werbevorteil verschafft, beeinträchtigt Mitbewerber, was - in Ermangelung anderer Anhaltspunkte - gegen den Schutzumfang einer gegenüber einem Mitbewerber erteilten Unterlassungserklärung verstößt.
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 24.03.2006 - Az.: 10 U 58/05 (Hs)
- Leitsatz:
Auch im Internethandel darf ein Bestellformular nur die Angaben enthalten, die unbedingt für die Bestellung notwendig sind. Irgendwelche weitergehenden Werbeaussagen sind untersagt.
- HABM, Entscheidung v. 23.03.2006 - Az.: R 0851/2005-1
- HABM , Entscheidung v. 23.03.2006 - Az.: R 0851/2005-1
- Oberlandesgericht Duesseldorf_1, Beschluss v. 20.03.2006 - Az.: VI 3 Kart 158/06 (V)
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 20.03.2006 - Az.: VI 3 Kart. 155/06 (V)
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss v. 20.03.2006 - Az.: VI-3 Kart 155/06 (V)

