Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 12.04.2006 - Az.: 5 U 169/05
Leitsatz:

Ist für die DSL-Leistungen eines Unternehmens zwingend technisch Voraussetzung, dass ein Telefonanschlusses eines Dritt-Unternehmens vorhanden ist, so ist bei der Bewerbung dieser DSL-Leistungen auf diesen Umstand hinzuweisen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 12.04.2006 - Az.: 5 U 169/05
Leitsatz:

 
1.
Zumindest bei einem rechtlich relevanten allgemeinen Verkehrs sind keine grundlegenden Kenntnisse über einen Internetzugang zu erwarten.
 
2.
Selbst bei einer -angenommenen- Kenntnis des sich im Internet bewegenden Verbrauchers darüber, dass der internet-Zugang regelmäßig über einen Telefonanschluss vermittelt wird, sagt nichts darüber aus, ob dieser Verbraucher auch über einen DSL-Internetzugang besitzt.

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil v. 12.04.2006 - Az.: 4 U 1790/05
Leitsatz:

 
1.
Der Träger eines auch als Adjektiv gebräuchlichen Familiennamens (hier: "Süß"), kann mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Namens vom Inhaber einer gleich lautenden Internet-Domain nicht die Unterlassung der Verwendung dieser Domain verlangen.
 
2.
Der Inhaber einer mit einer "catch-all"-Funktion ausgestatteten Domain (www.....de), die bei Eingabe der Domain und eines Vornamens oder dessen Abkürzung als Subdomain eine Weiterleitung auf ein Erotikportal bewirkt, verletzt den Träger eines gleichlautenden Familiennamens in seinem Namensrecht.

Landesarbeitsgericht Koeln, Urteil v. 11.04.2006 - Az.: 9 Sa 1546/05
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil v. 11.04.2006 - Az.: 9 Sa 1546/05
Leitsatz:

Zu den Anforderungen an die Darlegung, dass der Arbeitnehmer in erheblichem Umfang während der Arbeitszeit das Internet privat genutzt hat und dabei umfangreiche pornographische Dateien heruntergeladen und abgespeichert hat.

Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss v. 07.04.2006 - Az.: 10 TaBV 1/06
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss v. 07.04.2006 - Az.: 10 TaBV 1/06
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil v. 03.04.2006 - Az.: 13 U 71/05
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil v. 03.04.2006 - Az.: 13 U 71/05
Leitsatz:

Zu den Voraussetzungen eines Beseitigungsanspruchs wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei Veröffentlichung negativer Kritik innerhalb einer Internet-Verkaufsplattform.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.03.2006 - Az.: I ZR 24/03
Leitsatz:

EuGVÜ Art. 5 Nr. 3
Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.
Den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts unterliegen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 TDG Diensteanbieter, die in einem anderen Staat der EU geschäftsansässig sind, wenn sie im Inland für ein nicht zugelassenes Arzneimittel werben. Auch die Frage des Vertriebsverbots für nicht zugelassene Arzneimittel in Deutschland richtet sich nach inländischem Recht.
Art. 1 Nr. 1 lit. b der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 136 v. 30.4.2004, S. 34) hat einen neuen europarechtlich einheitlichen Arzneimittelbegriff für Funktionsarzneimittel eingeführt, der aufgrund richtlinienkonformer Auslegung des § 2 AMG im Inland gilt.