Urteile chronologisch

Landesarbeitsgericht Koeln, Urteil v. 11.09.2006 - Az.: 14 Sa 571/06
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil v. 11.09.2006 - Az.: 14 Sa 571/06
Leitsatz:

 
1.
Eine anlässlich einer Arbeitgeberkündigung getroffene Abfindungsvereinbarung kann auch durch den Austausch von E-Mails zustandekommen.
 
2.
Kündigt ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung an, er werde noch vor Urlaubsantritt Kündigungsschutzklage erheben müssen, wenn er nicht per E-Mail eine Abfindungsangebot erhalte, und teilt der Arbeitgeber daraufhin dem Arbeitnehmer per E-Mail mit, er könne beruhigt in Urlaub fahren, bei seiner Situation ergebe sich ein Abfindungsbetrag von 9.803, 28 EUR, so ist dies als rechtsverbindliches Abfindungsangebot des Arbeitgebers zu werden.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 07.09.2006 - Az.: 3 U 204/05
Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss v. 07.09.2006 - Az.: 1 B 273/06
Leitsatz:

1. Werder Bremen darf auf den Spieler-Trikots keine Werbung von bwin platzieren.
2. Eine nach DDR-Recht erteilte Sportwetten-Lizenz entfaltet keine Wirkung in den alten Bundesländern.
3. Das vom BVerfG (Urt. v. 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01) verlangte Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols ist in Bremen gegeben, da entsprechende Maßnahmen im Bundesland eingeleitet wurden.
4. Dem Europarecht sind Übergangsfristen, wie sie aktuell das BVerfG (Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) bestimmt hat, nicht fremd, so dass die vom BVerfG eingeräumte Übergangsfrist europarechtskonform ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 07.09.2006 - Az.: 3 U 204/05
Leitsatz:

 
1.
Die Blickfangangabe "Umschuldung - günstig umsteigen" im Internetauftritt (Unterseite) eines Kreditvermittlers ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn dem Interessenten schon auf den Startseite umfassend verdeutlicht wird, dass das Angebot die Vermittlung günstiger Anschlussfinanzierungen betrifft und dieser Umstand unterhalb des Blickfangs auf der Unter-Internetseite nochmals erläutert wird. Der Referenzverbraucher hat bei der Blickfangangabe in dem konkreten Äußerungszusammenhang nicht die Vorstellung, es würden die für die Ablösung der Altkredite erforderlichen rechtlichen Beratungen und Verhandlungen mit Dritten angeboten, sondern eine Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet.
 
2.
Im Rechtsstreit über die Unterlassungsklage kann widerklagend der Aufhebungsantrag (§ 927 ZPO) betreffend die parallele einstweilige Unterlassungsverfügung und der Feststellungsantrag betreffend die Schadensersatzpflicht aus der Vollziehung erhoben werden.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 07.09.2006 - Az.: 3 U 204/05
Leitsatz:

 
1.
Die Blickfangangabe "Umschuldung - günstig umsteigen" im Internetauftritt (Unterseite) eines Kreditvermittlers ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn dem Interessenten schon auf den Startseite umfassend verdeutlicht wird, dass das Angebot die Vermittlung günstiger Anschlussfinanzierungen betrifft und dieser Umstand unterhalb des Blickfangs auf der Unter-Internetseite nochmals erläutert wird. Der Referenzverbraucher hat bei der Blickfangangabe in dem konkreten Äußerungszusammenhang nicht die Vorstellung, es würden die für die Ablösung der Altkredite erforderlichen rechtlichen Beratungen und Verhandlungen mit Dritten angeboten, sondern eine Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet.
 
2.
Im Rechtsstreit über die Unterlassungsklage kann widerklagend der Aufhebungsantrag (§ 927 ZPO) betreffend die parallele einstweilige Unterlassungsverfügung und der Feststellungsantrag betreffend die Schadensersatzpflicht aus der Vollziehung erhoben werden.

Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss v. 07.09.2006 - Az.: 1 B 273/06
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil v. 06.09.2006 - Az.: 3 U 363/05
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil v. 06.09.2006 - Az.: 3 U 363/05
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil v. 06.09.2006 - Az.: 3 U 363/05