Urteile chronologisch

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil v. 19.09.2006 - Az.: 9 (4) Sa 173/06
Leitsatz:

 
1.
Dem Arbeitnehmer kommt ein Anscheinsbeweis zugute, wenn er Tatsachen nachweist, die einen Schluss auf eine Benachteiligung wegen zulässiger Rechtsausübung wahrscheinlich machen, z. B. ein evidenter zeitlicher Zusammenhang besteht und/oder die nachteiligen Maßnahmen gehäuft binnen kurzer Frist erfolgen (hier: Arbeitszeit- und Gehaltsreduzierung, Abmahnung, Entzug des Dienstwagens und Entfernung aus der erweiterten Geschäftsleitung nach verweigerter Zustimmung zur Änderung des Tätigkeitsgebietes).
 
2.
Erfolgt eine nach § 612 a BGB unzulässige Benachteiligung, so sind auch die Maßnahmen aufzuheben, die keine Rechtsansprüche des Arbeitnehmers betreffen, sich aber als "Degradierung" darstellen (hier: Entfernung aus der erweiterten Geschäftsleitung).
 
3.
Der Arbeitnehmer kann die Entfernung eines Abmahnungsschreibens aus der Personalakte verlangen, wenn die Abmahnung unrichtige und unklare Tatsachenangaben enthält. Werden in einer Abmahnung wegen unerlaubter privater Nutzung eines dienstlichen Personalcomputers die gerügten Internet-Aufrufe mit Datum und Uhrzeit sowie mit Internet-Namen aufgelistet, so ist die Abmahnung zu entfernen, wenn auch nur ein Teil der Angaben nicht zutrifft und durch die unrichtigen Angaben das Fehlverhalten des Arbeitnehmers noch gewichtiger erscheinen kann. Wird gerügt, unter den aufgerufenen Internet-Seiten seien auch solche mit eindeutig pornografischem Inhalt, so müssen diese in der Abmahnung besonders benannt werden.
 
4.
Zum Anspruch auf Überlassung eines Dienstfahrzeugs zur privaten Nutzung aufgrund betrieblicher Übung.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 14.09.2006 - Az.: 29 U 3848/06
Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.09.2006 - Az.: 327 O 441/06
Leitsatz:

Die Verwendung einer salvatorischen Klausel in den AGB kann einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen. Dies gilt zumindest dann, wenn sie so formuliert ist, dass sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt und über die Rechtsfolgen im Unklaren lässt.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 14.09.2006 - Az.: 29 U 3848/06
Leitsatz:

Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG kann grundsätzlich jeder Vorteil sein, den der Anbieter einer Ware oder Dienstleistung seinen Kunden für den Fall des Bezugs der Ware bzw. der Inanspruchnahme der Dienstleistung zusätzlich in Aussicht stellt.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 13.09.2006 - Az.: 5 U 161/05
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 13.09.2006 - Az.: 5 U 161/05
Leitsatz:

 
1.
Auch minderjährigen Internet-Nutzern ist bewusst, dass dieses Medium nicht dazu berechtigt, sich unerlaubt und gegen den Willen des Berechtigten fremde Güter anzueignen und daraus unbefugt Gewinn zu erzielen. Das verbreitet im Internet anzutreffende (konkludente) Einverständnis des Berechtigten mit einer kostenfreien Nutzung bezieht sich - sofern nichts Gegenteiliges erklärt ist - ausschließlich auf einen privaten Gebrauch.
 
2.
Bei aus einer "anonymen Tauschbörse" herunter geladenen Prominenten-Lichtbildern erschließt sich auch jugendlichen Nutzern ohne große Mühe, dass mit den erhaltenen Gütern selbst dann ohne Einwilligung keine Geschäfte gemacht bzw. versucht werden dürfen, wenn ein ausdrücklicher "Copyright"-Vermerk nicht angebracht ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 13.09.2006 - Az.: 5 U 161/05
Leitsatz:

 
1.
Auch minderjährigen Internet-Nutzern ist bewusst, dass dieses Medium nicht dazu berechtigt, sich unerlaubt und gegen den Willen des Berechtigten fremde Güter anzueignen und daraus unbefugt Gewinn zu erzielen. Das verbreitet im Internet anzutreffende (konkludente) Einverständnis des Berechtigten mit einer kostenfreien Nutzung bezieht sich - sofern nichts Gegenteiliges erklärt ist - ausschließlich auf einen privaten Gebrauch.
 
2.
Bei aus einer "anonymen Tauschbörse" herunter geladenen Prominenten-Lichtbildern erschließt sich auch jugendlichen Nutzern ohne große Mühe, dass mit den erhaltenen Gütern selbst dann ohne Einwilligung keine Geschäfte gemacht bzw. versucht werden dürfen, wenn ein ausdrücklicher "Copyright"-Vermerk nicht angebracht ist.

Landgericht Leipzig, Urteil v. 12.09.2006 - Az.: 05 O 1174/06
Landgericht Leipzig, Endurteil v. 12.09.2006 - Az.: 05 O 1174/06
Landgericht Leipzig, Endurteil v. 12.09.2006 - Az.: 05 O 1174/06