Urteile chronologisch
- Landesarbeitsgericht Koeln, Beschluss v. 18.10.2006 - Az.: 28 O 364/06
- Bundesfinanzhof , Urteil v. 18.10.2006 - Az.: XI R 22/06
- Leitsatz:
Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit eines elektronisch übermittelten bestimmenden Schriftsatzes (Klageschrift) nicht entgegen.
- Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss v. 18.10.2006 - Az.: 28 O 364/06
- BFH , Urteil v. 18.10.2006 - Az.: XI R 22/06
- Leitsatz:
Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit eines elektronisch übermittelten bestimmenden Schriftsatzes (Klageschrift) nicht entgegen.
- Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss v. 18.10.2006 - Az.: 28 O 364/06
- Landgericht Regensburg, Urteil v. 17.10.2006 - Az.: 2 S 153/06
- Leitsatz:
1. Der Betreiber eines kostenlosen Online-Spiels ist Inhaber des virtuellen Hausrecht und kann Spieler bei Vorliegen von sachlichen Gründen daher von der Teilnahme ausschließen.
2. Ein solcher sachlicher Grund ist u.a. dann gegeben, wenn der Spieler entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zugangsdaten zu seinem Online-Account an Dritte weitergibt.
- Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 12.10.2006 - Az.: 10 W 65/06
- Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 12.10.2006 - Az.: 10 W 65/06
- Leitsatz:
Ist einem Marktteilnehmer durch Urteil aufgegeben worden, eine bestimmte optische Form der Werbung "gemäß Katalog vom ..." zu unterlassen, so unterfällt dem Unterlassungsgebot jegliche Werbung in schriftlicher Form, z. B. Werbeprospekte, Postwurfsendungen, Fleyer, Plakate und auch Internetwerbung.
- Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 12.10.2006 - Az.: 10 W 65/06
- Leitsatz:
Ist einem Marktteilnehmer durch Urteil aufgegeben worden, eine bestimmte optische Form der Werbung "gemäß Katalog vom ..." zu unterlassen, so unterfällt dem Unterlassungsgebot jegliche Werbung in schriftlicher Form, z. B. Werbeprospekte, Postwurfsendungen, Fleyer, Plakate und auch Internetwerbung.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 10.10.2006 - Az.: XI ZB 40/05
- Leitsatz:
Eine eingescannte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz genügt nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO, wenn der Schriftsatz mit Hilfe eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt wurde.

