Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.11.2006 - Az.: 3 U 256/05
- Leitsatz:
1.
Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nach zutreffender überwiegender Meinung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot "unwesentlich" ist, d. h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Verbots erfolgt ist (vgl. auch Senat, Urt. v. 2.11.2006, 3 U 271/05).
2.
Zur Irreführung durch eine Internet-Bannerwerbung für ein DSL-Komplettangebot.
3.
Eine irrtumsausschließende Aufklärung durch Verlinkung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn einer Preisangabe im Internet kein Link mit einem angebotserklärenden Inhalt unmittelbar zugeordnet ist, sondern der Werbende mit einem Button "Jetzt anmelden" dem Verkehr gegenüber zum Ausdruck bringt, dass der Werbung aus seiner Sicht alle wesentlichen, für eine Bestellentscheidung des Verbrauchers relevanten Umstände bereits originär zu entnehmen sind. - Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil v. 02.11.2006 - Az.: 5 K 32/06
- Leitsatz:
Die Erstellung eines Börsenbriefes auf der Grundlage der technischen Aktien- u. Devisenmarktanalyse und der anschließende Selbstvertrieb des Börsenbriefes an Abonnenten über das Internet sind als schriftstellerische Betätigung im Sinne des § 18 EStG zu qualifizieren, wenn kein Zusammenhang zum Vertrieb von Finanzprodukten besteht.
Die Einkünftequalifikation im ESt-Bescheid ist, sofern sich für den Steuerpflichtigen keine steuerliche Belastung ergibt, mangels Beschwer nicht gesondert anfechtbar. Etwas anderes folgt auch nicht mittelbar aus dem Urteil des BFH vom 23. Juni 2004 X R 59/01, BSBl II 2004, 901 zu § 35 b Abs. 1 GewStG - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.11.2006 - Az.: 3 U 256/05
- Leitsatz:
1.
Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nach zutreffender überwiegender Meinung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot "unwesentlich" ist, d. h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Verbots erfolgt ist (vgl. auch Senat, Urt. v. 2.11.2006, 3 U 271/05).
2.
Zur Irreführung durch eine Internet-Bannerwerbung für ein DSL-Komplettangebot.
3.
Eine irrtumsausschließende Aufklärung durch Verlinkung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn einer Preisangabe im Internet kein Link mit einem angebotserklärenden Inhalt unmittelbar zugeordnet ist, sondern der Werbende mit einem Button "Jetzt anmelden" dem Verkehr gegenüber zum Ausdruck bringt, dass der Werbung aus seiner Sicht alle wesentlichen, für eine Bestellentscheidung des Verbrauchers relevanten Umstände bereits originär zu entnehmen sind. - Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 02.11.2006 - Az.: 15 W 42/06
- Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil v. 02.11.2006 - Az.: 4 U 140/05
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Post" hat allenfalls eine geringe Kennzeichnungskraft.
- Landgericht Konstanz, Beschluss v. 27.10.2006 - Az.: 4 Qs 92/06
- Landgericht Konstanz, Beschluss v. 27.10.2006 - Az.: 4 Qs 92/06
- Landgericht Konstanz, Beschluss v. 27.10.2006 - Az.: 4 Qs 92/06
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 26.10.2006 - Az.: III ZR 40/06
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 26.10.2006 - Az.: III ZR 40/06

