Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 09.11.2006 - Az.: 3 U 58/06
Leitsatz:

 
1.
Im Hinblick auf Internet-Werbung ist Begehungsort jeder Ort, an dem die Werbung bestimmungsgemäß abgerufen werden kann. Darüber hinaus muss die Internet-Werbung in wettbewerblich relevanter Weise verbreitet sein, d.h. die wettbewerblichen Interessen der Parteien müssen (auch) im Bezirk des angerufenen Gerichts aufeinander stoßen.
 
2.
Im Falle eines Verstoßes gegen § 5 UWG kommt es darauf an, ob auch im Bezirk des angerufenen Gerichts eine relevante Irreführung Dritter möglich ist. Daran fehlt es, wenn sich aus der Internetwerbung ergibt, dass die beworbenen Waren nur lokal begrenzt, und nicht im Bezirk des angerufenen Gerichts bezogen werden können.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 09.11.2006 - Az.: 3 U 58/06
Leitsatz:

 
1.
Im Hinblick auf Internet-Werbung ist Begehungsort jeder Ort, an dem die Werbung bestimmungsgemäß abgerufen werden kann. Darüber hinaus muss die Internet-Werbung in wettbewerblich relevanter Weise verbreitet sein, d.h. die wettbewerblichen Interessen der Parteien müssen (auch) im Bezirk des angerufenen Gerichts aufeinander stoßen.
 
2.
Im Falle eines Verstoßes gegen § 5 UWG kommt es darauf an, ob auch im Bezirk des angerufenen Gerichts eine relevante Irreführung Dritter möglich ist. Daran fehlt es, wenn sich aus der Internetwerbung ergibt, dass die beworbenen Waren nur lokal begrenzt, und nicht im Bezirk des angerufenen Gerichts bezogen werden können.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 06.11.2006 - Az.: 6 W 203/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 06.11.2006 - Az.: 6 W 203/06
Leitsatz:

 
1.
Die Einblendung der nach § 312 c I BGB erforderlichen Verbraucherinformationen gemäß § 1 I BGB-InfoV auf einer externen Grafikdatei wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn diese Einblendung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wenn auf eBay-Angebote über WAP zugegriffen wird.
 
2.
eBay-Vertragsbedingungen sind keine gesetzlichen Vorschriften in Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 06.11.2006 - Az.: 6 W 203/06
Leitsatz:

 
1.
Die Einblendung der nach § 312 c I BGB erforderlichen Verbraucherinformationen gemäß § 1 I BGB-InfoV auf einer externen Grafikdatei wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn diese Einblendung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wenn auf eBay-Angebote über WAP zugegriffen wird.
 
2.
eBay-Vertragsbedingungen sind keine gesetzlichen Vorschriften in Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

Oberlandesgericht Zweibruecken, Urteil v. 02.11.2006 - Az.: 4 U 140/05
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 02.11.2006 - Az.: 15 W 42/06
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.11.2006 - Az.: 3 U 256/05
Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil v. 02.11.2006 - Az.: 5 K 32/06
Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil v. 02.11.2006 - Az.: 5 K 32/06
Leitsatz:

Die Erstellung eines Börsenbriefes auf der Grundlage der technischen Aktien- u. Devisenmarktanalyse und der anschließende Selbstvertrieb des Börsenbriefes an Abonnenten über das Internet sind als schriftstellerische Betätigung im Sinne des § 18 EStG zu qualifizieren, wenn kein Zusammenhang zum Vertrieb von Finanzprodukten besteht.
Die Einkünftequalifikation im ESt-Bescheid ist, sofern sich für den Steuerpflichtigen keine steuerliche Belastung ergibt, mangels Beschwer nicht gesondert anfechtbar. Etwas anderes folgt auch nicht mittelbar aus dem Urteil des BFH vom 23. Juni 2004 X R 59/01, BSBl II 2004, 901 zu § 35 b Abs. 1 GewStG