Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 08.12.2006 - Az.: 19 U 109/06
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 08.12.2006 - Az.: 19 U 109/06
- Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil v. 06.12.2006 - Az.: 2 K 1555/06
- Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 06.12.2006 - Az.: 4 AZN 529/06
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 06.12.2006 - Az.: 4 AZN 529/06
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 06.12.2006 - Az.: 5 U 9/06
- Leitsatz:
Auf einen in Österreich ansässigen Diensteanbieter, der ausschließlich Teilnahmen an Glücksspielen des Deutschen Toto-Lotto-Blocks vermittelt, über eine deutsche Homepage an deutsche Verbraucher herantritt und den Zahlungsverkehr mit den Kunden ausschließlich in Deutschland abwickelt, findet § 14 Abs.2 Nr.3 des Lotteriestaatsvertrages Anwendung, d.h. er muss 2/3 der vereinnahmten Beträge an die Lotteriegesellschaft weiterleiten und auch die Höhe des weitergeleiteten Betrages angeben.
- Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 06.12.2006 - Az.: 4 AZN 529/06
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 06.12.2006 - Az.: 5 U 9/06
- Leitsatz:
Auf einen in Österreich ansässigen Diensteanbieter, der ausschließlich Teilnahmen an Glücksspielen des Deutschen Toto-Lotto-Blocks vermittelt, über eine deutsche Homepage an deutsche Verbraucher herantritt und den Zahlungsverkehr mit den Kunden ausschließlich in Deutschland abwickelt, findet § 14 Abs.2 Nr.3 des Lotteriestaatsvertrages Anwendung, d.h. er muss 2/3 der vereinnahmten Beträge an die Lotteriegesellschaft weiterleiten und auch die Höhe des weitergeleiteten Betrages angeben.
- Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil v. 06.12.2006 - Az.: 2 K 1555/06
- Leitsatz:
1.
Ein Mitglied des Gemeinderats und stellvertretender Beisitzer des Wahlprüfungsausschusses, der sich ohne Hinweis auf diese Ämter in einem Leserbrief kurz vor der Bürgermeisterwahl positiv zum sich erneut bewerbenden Bürgermeister äußert, verstößt auch dann nicht gegen das Neutralitätsgebot, wenn den Wählern seine Ämter allgemein bekannt sind.
2.
Es stellt keine Täuschung des Wählers über den Urheber eines Leserbriefs dar, wenn der Leserbrief zwar im Kern vom sich um dieses Amt erneut bewerbenden Bürgermeister entworfen wird, der Unterzeichner den Entwurf inhaltlich jedoch ergänzt und sich den Text des Leserbriefs insgesamt zu Eigen macht.
3.
Der Einsatz von Gemeindebediensteten für den Wahlkampf ist dann noch keine unzulässige Wahlbeeinflussung, wenn er sich auf das bloße Schreiben und Versenden einer sechszeiligen E-Mail beschränkt. - Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 05.12.2006 - Az.: 3 U 167/05

