Urteile chronologisch
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.05.2017 - Az.: I ZR 147/16
- Leitsatz:
NDP darf "Höhner"-Musikwerke nicht auf Wahlkampfveranstaltungen spielen
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 11.05.2017 - Az.: 6 U 76/16
- Leitsatz:
Vergleich von zwei Produkten in wissenschaftlicher Fachzeitschrift keine geschäftliche Handlung
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 11.05.2017 - Az.: I ZR 60/16
- Leitsatz:
1. Hat ein Testkäufer bei einem Kauf im Internet im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck zunächst bestätigt, die Bestellung als Unternehmer vorzunehmen und versucht er anschließend durch Eintragung im Online-Bestellformular, sich als Verbraucher darzustellen, handelt er unredlich.
2. Auf ein entsprechendes Verhalten eines Testkäufers kann der Gläubiger die Verwirkung einer vereinbarten Vertragsstrafe nicht stützen.
3. Der fragliche Testkauf begründet keine Erstbegehungsgefahr für ein rechtswidriges Verhalten des Gegners gegenüber einem Verbraucher. - Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil v. 11.05.2017 - Az.: I ZR 59/16
- Leitsatz:
Unlauterkeit des Internet-Versandhandels mit Elektroprodukten ohne Angabe der Herstellerkontaktdaten
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.05.2017 - Az.: 30 W (pat) 502/16
- Bundespatentgericht, Urteil v. 10.05.2017 - Az.: 5 Ni 54/15 (EP)
- Landgericht Köln, Urteil v. 09.05.2017 - Az.: 31 O 227/16
- Leitsatz:
Ungefragter WifiSpot durch Unitymedia ist rechtswidrig
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 08.05.2017 - Az.: 16 O 546/15
- Leitsatz:
Vorlage an EuGH im Rechtsstreit gegen Google wegen Leistungsschutzrechten
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.05.2017 - Az.: 28 W (pat) 39/16
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 04.05.2017 - Az.: I ZR 113/16
- Leitsatz:
Spart ein Kunde durch regelmäßige Zahlungen ein Reisewertguthaben an und kann er die erworbenen Reisewerte bei der späteren Buchung von Reiseleistungen dazu einsetzen, sich in einem dem Wert der Reisewerte entsprechenden Umfang von der Verpflichtung zur Zahlung des Reiseentgelts zu entlasten, handelt es sich bei dem Anspruch auf Einlösung von Reisewerten um einen aufschiebend bedingten Anspruch, der erst mit Eintritt der Bedingung - dem auf eine konkrete Reise bezogenen Einlösungsbegehren - entsteht. Die Verjährung für diesen Anspruch beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist.

