Urteile chronologisch

Landgericht Leipzig, Urteil v. 19.05.2017 - Az.: 05 O 661/15
Leitsatz:

YouTube haftet ab Kenntnis als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

Landgericht Wuppertal, Urteil v. 19.05.2017 - Az.: 12 O 22/17
Leitsatz:

Bereits die Abbildung eines indizierten Videospiels auf eBay ist ein Wettbewerbsverstoß

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 19.05.2017 - Az.: 6 U 155/16
Leitsatz:

Auch bei Facebook-Postings gelten die Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV

Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.05.2017 - Az.: 37 O 82/16
Leitsatz:

Wer einen Abmahnkosten-Disclaimer auf der Webseite platziert, verliert den eigenen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 18.05.2017 - Az.: 3 U 253/16
Leitsatz:

connect-Testsieger-Werbung von 1&1 irreführend

Oberverwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss v. 18.05.2017 - Az.: 4 L 103/16
Leitsatz:

Wann liegt ein geschäftsmäßiges Angebot iSd. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vor?

Bundesgerichtshof, Urteil v. 16.05.2017 - Az.: VI ZR 135/13
Leitsatz:

1. Die dynamische IP-Adresse, die von einem Anbieter von Online-Mediendiensten beim Zugriff einer Person auf eine Internetseite, die dieser Anbieter allgemein zugänglich macht, gespeichert wird, stellt für den Anbieter ein personenbezogenes Datum im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 TMG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BDSG dar (Fortführung von EuGH, 19. Oktober 2016, C-582/14, NJW 2016, 3579).
2. § 15 Abs. 1 TMG ist entsprechend Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 EG dahin auszulegen, dass ein Anbieter von Online-Mediendiensten personenbezogene Daten eines Nutzers dieser Dienste ohne dessen Einwilligung auch über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus dann erheben und verwenden darf, soweit ihre Erhebung und ihre Verwendung erforderlich sind, um die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten, wobei es allerdings einer Abwägung mit dem Interesse und den Grundrechten und -freiheiten der Nutzer bedarf (Fortführung von EuGH, 19. Oktober 2016, C-582/14, NJW 2016, 3579).

Bundespatentgericht, Beschluss v. 16.05.2017 - Az.: 29 W (pat) 8/15
Bundespatentgericht, Beschluss v. 15.05.2017 - Az.: 26 W (pat) 577/16
Landgericht München_II, Beschluss v. 12.05.2017 - Az.: 6 T 1583/17
Leitsatz:

Streitwert iHv. 1.000,- EUR bei einmaliger E-Mail-Spam