Urteile chronologisch
- Amtsgericht Pforzheim, Urteil v. 26.06.2007 - Az.: 8Cs 84 Js 5040/07
- Amtsgericht Pforzheim, Urteil v. 26.06.2007 - Az.: 8 Cs 84 Js 5040/07
- Leitsatz:
Wird eine Ware bei eBay als "nagelneu" angeboten und ist der übliche Neuwert dreimal so hoch wie der Angebotspreis, ist diese auffällige Differenz geeignet, den Käufer hinsichtlich der Herkunft der Ware misstrauisch zu machen. Die Indizien sprechen weiterhin für einen bedingten Vorsatz hinsichtlich Hehlerei, wenn die Ware tatsächlich neuwertig ist und der Käufer den Verkaufspreis aufgrund seiner Kenntnisse richtig einschätzen kann. Das Angebot als "toblegales Gerät" kann die Indizien nicht entkräften. (che)
- Amtsgericht Pforzheim, Urteil v. 26.06.2007 - Az.: 8 Cs 84 Js 5040/07
- Leitsatz:
Wird eine Ware bei eBay als "nagelneu" angeboten und ist der übliche Neuwert dreimal so hoch wie der Angebotspreis, ist diese auffällige Differenz geeignet, den Käufer hinsichtlich der Herkunft der Ware misstrauisch zu machen. Die Indizien sprechen weiterhin für einen bedingten Vorsatz hinsichtlich Hehlerei, wenn die Ware tatsächlich neuwertig ist und der Käufer den Verkaufspreis aufgrund seiner Kenntnisse richtig einschätzen kann. Das Angebot als "toblegales Gerät" kann die Indizien nicht entkräften. (che)
- Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss v. 22.06.2007 - Az.: 7 CE 07/815
- Leitsatz:
Wird durch öffentliches Verbreiten von Auszügen aus einer Gerichtsentscheidung der Eindruck erweckt, eine Glaubensgemeinschaft stehe im Verdacht der Verstrickung in länger zurückliegende Straftaten eines früheren Mitglieds, so kann die Untersagung der Äußerung verlangt werden, wenn für den Verdacht über die bloße Mitgliedschaft hinaus keine konkreten Anhaltspunkte oder neuen Erkenntnisse vorliegen.
- Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss v. 22.06.2007 - Az.: 7 CE 07/815
- Leitsatz:
Wird durch öffentliches Verbreiten von Auszügen aus einer Gerichtsentscheidung der Eindruck erweckt, eine Glaubensgemeinschaft stehe im Verdacht der Verstrickung in länger zurückliegende Straftaten eines früheren Mitglieds, so kann die Untersagung der Äußerung verlangt werden, wenn für den Verdacht über die bloße Mitgliedschaft hinaus keine konkreten Anhaltspunkte oder neuen Erkenntnisse vorliegen.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 21.06.2007 - Az.: 3 U 302/06
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 21.06.2007 - Az.: 3 U 302/06
- Leitsatz:
1.
Verwendet ein Internetauktionshaus eine Marke (hier: JETTE, eingetragen u. a. für Schmuck) unautorisiert und ohne eben diese Markenprodukte anzubieten so z. B. mit dem Hinweis: "JETTE (0)", so ist dieses Nicht-Angebot ein unbefugter markenmäßiger Gebrauch.
2.
Ein schützenswertes Interesse an einem solchen Hinweis besteht mangels sachlicher Verbindung zum konkreten Angebot nicht ( § 23 MarkenG). - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 21.06.2007 - Az.: 3 U 302/06
- Leitsatz:
1.
Verwendet ein Internetauktionshaus eine Marke (hier: JETTE, eingetragen u. a. für Schmuck) unautorisiert und ohne eben diese Markenprodukte anzubieten so z. B. mit dem Hinweis: "JETTE (0)", so ist dieses Nicht-Angebot ein unbefugter markenmäßiger Gebrauch.
2.
Ein schützenswertes Interesse an einem solchen Hinweis besteht mangels sachlicher Verbindung zum konkreten Angebot nicht ( § 23 MarkenG). - Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 19.06.2007 - Az.: 16 U 2/07
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 19.06.2007 - Az.: 16 U 2/07
- Leitsatz:
Zur Unzulässigkeit der Einrichtung eines Diskussionsforums im Internet durch die Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung eines Tötungsdelikts.

