Urteile chronologisch
- Landgericht Heilbronn, Urteil v. 05.07.2007 - Az.: 6 O 55/07 Hg
- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 05.07.2007 - Az.: 1 E 4355/06 (V)
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 04.07.2007 - Az.: 6 W 66/07
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.07.2007 - Az.: 5 U 87/06
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 04.07.2007 - Az.: 6 W 66/07
- Leitsatz:
Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als "PowerSeller" registriert ist. Die (freiwillige) Registrierung als "PowerSeller" ist jedoch umgekehrt keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung einer Internet-Verkaufstätigkeit als unternehmerisch. Diese Einstufung kann sich vielmehr auch aus anderen Umständen des Einzelfalls ergeben, wobei der Dauer und dem Umfang der Verkaufstätigkeit, aber auch deren geschäftsbezogener Ausgestaltung wesentliche Bedeutung zukommt.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.07.2007 - Az.: 5 U 87/06
- Leitsatz:
1.
Zwischen den Zeichenfolgen "G-Mail" und "GMail" kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen (E-Mail-Dienstleistungen) auch dann bestehen, wenn die Bezeichnung "G-Mail" Bestandteil einer farbig eingetragenen Wort-/Bildmarke mit einem weiteren Slogan ("...und die Post geht richtig ab") ist und die Bezeichnung "GMail" teilweise in einer herkunftshinweisenden Farbgebung verwendet wird.
2.
Die Angabe nach dem @-Zeichen in einer E-Mail-Adresse kennzeichnet häufig (aber nicht stets) den E-Mail-Provider und hat in diesem Fall auch markenrechtlich herkunftshinweisende Funktion. - Landgericht Potsdam, Urteil v. 04.07.2007 - Az.: 2 O 167/07
- Leitsatz:
Eine presserechtliche Gegendarstellung ist in einem Online-Archiv ordnungsgemäß abgedruckt, wenn die Ausgangsmitteilung in unmittelbarer Verknüpfung angeboten wird. Dafür ist es ausreichend, dass nur die Ankündigung des Ausgangsartikels und die Gegendarstellung auf einer Bildschirmseite sichtbar sind.
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 04.07.2007 - Az.: 6 W 66/07
- Leitsatz:
Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als "PowerSeller" registriert ist. Die (freiwillige) Registrierung als "PowerSeller" ist jedoch umgekehrt keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung einer Internet-Verkaufstätigkeit als unternehmerisch. Diese Einstufung kann sich vielmehr auch aus anderen Umständen des Einzelfalls ergeben, wobei der Dauer und dem Umfang der Verkaufstätigkeit, aber auch deren geschäftsbezogener Ausgestaltung wesentliche Bedeutung zukommt.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.07.2007 - Az.: 5 U 87/06
- Leitsatz:
1.
Zwischen den Zeichenfolgen "G-Mail" und "GMail" kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen (E-Mail-Dienstleistungen) auch dann bestehen, wenn die Bezeichnung "G-Mail" Bestandteil einer farbig eingetragenen Wort-/Bildmarke mit einem weiteren Slogan ("...und die Post geht richtig ab") ist und die Bezeichnung "GMail" teilweise in einer herkunftshinweisenden Farbgebung verwendet wird.
2.
Die Angabe nach dem @-Zeichen in einer E-Mail-Adresse kennzeichnet häufig (aber nicht stets) den E-Mail-Provider und hat in diesem Fall auch markenrechtlich herkunftshinweisende Funktion. - Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 03.07.2007 - Az.: I-20 U 10/07

