Urteile chronologisch

Landgericht Berlin, Urteil v. 18.09.2007 - Az.: 27 O 592/07
Leitsatz:

Die Deutsche Apotheker-Zeitung darf aus den Mitteilungen einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung deutscher Apotheker-Verbände berichten, ohne die darin enthaltenen Tatsachen nochmals auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 18.09.2007 - Az.: 5 W 102/07
Europäischer Gerichtshof , Gutachten v. 18.09.2007 - Az.: C 161/06
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 18.09.2007 - Az.: 5 W 102/07
Leitsatz:

Ist der Partei die Benutzung einer URL (hier: "gmail.com") als markenrechtsverletzend verboten, so liegt in der Verwendung einer URL "m.gmail.com", die der Weiterleitung ("redirecting" bzw. "forwarding") des eingehenden Mail-Verkehrs an eine andere Domain-Adresse dient, ein Titelverstoß. Denn die angesprochenen Verkehrskreise erkennen unverändert die kennzeichnende Zielrichtung der Bezeichnung. Die Voranstellung des Buchstabens "m" kennzeichnet ersichtlich nur eine Sub-Level-Domain zu der URL "gmail.com" und kann deshalb einer Verwechslungsgefahr nicht entgegen wirken.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 17.09.2007 - Az.: 2 AR 37/07
Leitsatz:

1.Der Erfüllungsort eines Mobilfunkdiensteanbieters im Sinne von § 269 BGB befindet sich an jedem Ort im Bereich seines Funknetzes.
2.Bei der Bestimmung des Erfüllungsortes des Kunden eines Mobilfunkdiensteanbieters im Sinne von § 269 BGB sind die Grundsätze der Rechtsprechung zum „gemeinsamen Erfüllungsort“ nicht anzuwenden.
3. a) Einem Verweisungsbeschluss ist wegen Vorliegens von Willkür ausnahmsweise die Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO u. a. dann zu versagen, wenn das verweisende Gericht eine Zuständigkeitsnorm weder in den Gründen seines Verweisungsbeschlusses noch in dort in Bezug genommenen Teilen der gerichtlichen Verfahrensakte erörtert hat und diese Norm eindeutig seine Zuständigkeit begründet; ein vorsätzliches Außerachtlassen der Norm ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
b) Ist hiernach Willkür zu bejahen, gilt diese als geheilt, wenn die Verweisung im Einvernehmen beider Parteien erfolgte und die Zuständigkeitsfrage nicht erstmals durch das Gericht aufgeworfen wurde.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 14.09.2007 - Az.: 6 U 63/06
Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 14.09.2007 - Az.: 6 U 63/06
Landessozialgericht Essen, Urteil v. 13.09.2007 - Az.: L 9 SO 24/06
Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 13.09.2007 - Az.: L 9 SO 24/06
Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 13.09.2007 - Az.: L 9 SO 24/06