Urteile chronologisch

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 08.01.2008 - Az.: 619 Qs 1/08
Landgericht Hamburg, Beschluss v. 08.01.2008 - Az.: 164 Gs 1082/07
Leitsatz:

Der Nutzer eines servergestützten E-Mail-Postfachs unterscheidet sich von demjenigen, der die Nachrichten vom Server abruft und auf seinen eigenen Computer gelangen lässt, durch die Aufgabe seiner alleinigen Herrschaftsbefugnis über die elektronischen Daten. Sowohl der E-Mail-Provider als auch Ermittlungsbehörden können auf diese Daten jederzeit zugreifen. Hinsichtlich eines ermittlungsbehördlichen Zugriffs auf die bei einem Provider in einem Server-Postfach gespeicherten E-Mails kommen nur §§ 100a, 100b StPO als gesetzliche, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Eingriffsgrundlage in Betracht. (avo)

Amtsgericht Ludwigshafen, Beschluss v. 03.01.2008 - Az.: 5019 Js 6681/08.4dOWi
Leitsatz:

Die Ungleichbehandlung von privaten Rundfunkanstalten gegenüber den öffentlich-rechtlichen Anstalten bei Verstößen gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist nicht gerechtfertigt und verstößt damit gegen Verfassungsrecht.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 27.12.2007 - Az.: I-20 W 157/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss v. 27.12.2007 - Az.: I-20 W 157/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss v. 27.12.2007 - Az.: I-20 W 157/07
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 21.12.2007 - Az.: 14 U 193/06
Leitsatz:

Wird von einer Justizbehörde aufgrund eines Ermittlungsverfahrens eine Pressemitteilung herausgegeben, so trifft sie nicht die Amtspflicht, später eine weitere Presseerklärung zu veröffentlichen, welche inhaltlich konkreter gefasst ist.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 20.12.2007 - Az.: 11 W 58/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 20.12.2007 - Az.: 11 W 58/07
Leitsatz:

Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, ist der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weitere Anhaltspunkte für eine zu erwartende Rechtsverletzung verpflichtet, seine Familienangehörigen bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 20.12.2007 - Az.: 11 W 58/07
Leitsatz:

Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, ist der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weitere Anhaltspunkte für eine zu erwartende Rechtsverletzung verpflichtet, seine Familienangehörigen bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen.