Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.01.2008 - Az.: I-20 U 95/07
Landgericht Berlin, Urteil v. 10.01.2008 - Az.: 27 O 1170/07
Leitsatz:

Die Polizeibehörde hat einen Anspruch auf Gegendarstellung, wenn in der Berichterstattung der "taz" über Ermittlungs- und Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte eine falsche Zahl genannt wird. Liegt die Zahl 20% höher als die tatsächlichen Zahlen, ist dies nicht mehr als belanglos anzusehen.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 10.01.2008 - Az.: 11 ME 479/07
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 10.01.2008 - Az.: 11 ME 479/07
Leitsatz:

Der Gastwirt, der seinen Gästen mit der Aufstellung von Unterhaltungsautomaten mit Internetterminals diejenigen technischen Geräte zugänglich macht, die diese benötigen, um im Internet an Sportwetten teilzunehmen, veranstaltet Glücksspiele nach dem objektiven Straftatbestand des § 284 Abs. 1 StGB. Dies gilt auch dann, wenn sich der Gastwirt in einem Automatenaufstellvertrag gegenüber dem Aufsteller verpflichtet hat, diesem das Recht zur Aufstellung der Geräte zu gewähren. Jedenfalls erfüllt die Zugänglichmachung der Übermittlungsgeräte die Tatbestandsalternative der Bereitstellung von Einrichtungen zum Veranstalten von Glücksspielen in der Strafvorschrift.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 10.01.2008 - Az.: 11 ME 479/07
Leitsatz:

Der Gastwirt, der seinen Gästen mit der Aufstellung von Unterhaltungsautomaten mit Internetterminals diejenigen technischen Geräte zugänglich macht, die diese benötigen, um im Internet an Sportwetten teilzunehmen, veranstaltet Glücksspiele nach dem objektiven Straftatbestand des § 284 Abs. 1 StGB. Dies gilt auch dann, wenn sich der Gastwirt in einem Automatenaufstellvertrag gegenüber dem Aufsteller verpflichtet hat, diesem das Recht zur Aufstellung der Geräte zu gewähren. Jedenfalls erfüllt die Zugänglichmachung der Übermittlungsgeräte die Tatbestandsalternative der Bereitstellung von Einrichtungen zum Veranstalten von Glücksspielen in der Strafvorschrift.

Landgericht Hamburg_1, Beschluss v. 08.01.2008 - Az.: 619 Qs 1/08
Landgericht Hamburg, Beschluss v. 08.01.2008 - Az.: 164 Gs 1082/07
Landgericht Hamburg, Beschluss v. 08.01.2008 - Az.: 164 Gs 1082/07
Leitsatz:

Der Nutzer eines servergestützten E-Mail-Postfachs unterscheidet sich von demjenigen, der die Nachrichten vom Server abruft und auf seinen eigenen Computer gelangen lässt, durch die Aufgabe seiner alleinigen Herrschaftsbefugnis über die elektronischen Daten. Sowohl der E-Mail-Provider als auch Ermittlungsbehörden können auf diese Daten jederzeit zugreifen. Hinsichtlich eines ermittlungsbehördlichen Zugriffs auf die bei einem Provider in einem Server-Postfach gespeicherten E-Mails kommen nur §§ 100a, 100b StPO als gesetzliche, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Eingriffsgrundlage in Betracht. (avo)

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 08.01.2008 - Az.: 619 Qs 1/08
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 08.01.2008 - Az.: 29 W 2738/07
Leitsatz:

1. Die unberechtigte Abmahnung stellt, wenn der Abmahnende erkennen konnte, dass die Abmahnung unberechtigt ist, eine Geschäftsführung gegen den Willen des Abgemahnten dar.
2. Der unberechtigt Abgemahnte kann deshalb vom Abmahnenden Ersatz der ihm entstandenen Anwaltskosten verlangen, die er für notwendig halten durfte.