Urteile chronologisch
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.03.2008 - Az.: 324 O 677/07
- Leitsatz:
Hinsichtlich eines Anspruchs auf Richtigstellung tritt auch nach Ablauf von neun Jahren keine Verwirkung ein, wenn der Anspruchsinhaber stetig die Zwangsvollstreckung betreibt und die lange Zeitdauer nur dem hartnäckigen Widerstand des Gegners und der Verfahrensdauer bei Gericht geschuldet ist.
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 25.03.2008 - Az.: 4 Bs 5/08
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 25.03.2008 - Az.: 4 Bs 5/08
- Leitsatz:
1.
Der im Glücksspielstaatsvertrag 2007 und im Hamburgischen Glücksspielstaatsvertrags-Ausführungsgesetz geregelte Ausschluss der Veranstaltung gewerblicher Glücksspiele und der gewerblichen Vermittlung von Glücksspielen, die nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg veranstaltet werden, ist nach der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.
2.
Das Verbot von Glücksspielen im Internet und das Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet, im Fernsehen und über Telekommunikationsanlagen begründet keinen Verstoß gegen Art. 49 EG-Vertrag.
3.
Einer auf Grund des Gewerbegesetzes der DDR erteilten Erlaubnis zur Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten kommt keine Geltung im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zu. - Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 25.03.2008 - Az.: 4 U 959/07
- Leitsatz:
1. Die Werbung eines Umzugsunternehmens mit einer lokalen Telefonnummer ist irreführend, wenn in dem Ort keine eigene Niederlassung mit eigenem Büro und Personal unterhalten wird.
2. Liegt eine Anrufweiterschaltung vor, muss der Kunde bereits in der Werbung und nicht erst im Telefonat darauf aufmerksam gemacht werden. - Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 25.03.2008 - Az.: 4 Bs 5/08
- Leitsatz:
1.
Der im Glücksspielstaatsvertrag 2007 und im Hamburgischen Glücksspielstaatsvertrags-Ausführungsgesetz geregelte Ausschluss der Veranstaltung gewerblicher Glücksspiele und der gewerblichen Vermittlung von Glücksspielen, die nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg veranstaltet werden, ist nach der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.
2.
Das Verbot von Glücksspielen im Internet und das Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet, im Fernsehen und über Telekommunikationsanlagen begründet keinen Verstoß gegen Art. 49 EG-Vertrag.
3.
Einer auf Grund des Gewerbegesetzes der DDR erteilten Erlaubnis zur Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten kommt keine Geltung im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zu. - Finanzgericht Sachsen, Urteil v. 19.03.2008 - Az.: 7 K 422/04
- Finanzgericht Sachsen, Urteil v. 19.03.2008 - Az.: 7 K 422/04
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.03.2008 - Az.: 12 O 416/06
- Leitsatz:
1. Werden Bilder ohne die Einwilligung des Urhebers oder des Nutzungsberechtigten für Auktionen bei der Versteigerungsplattform eBay oder in Online-Shops verwendet, so hat der Schädiger die fiktiven Lizenzgebühren zu zahlen.
2. Die fehlende Nennung des Fotografen rechtfertigt einen Aufschlag in Höhe von 100%. - Finanzgericht Sachsen, Urteil v. 19.03.2008 - Az.: 7 K 422/04
- Landessozialgericht Hessen, Urteil v. 18.03.2008 - Az.: L 3 U 123/05

