Urteile chronologisch
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 03.04.2008 - Az.: III ZR 190/07
- Leitsatz:
a)
Der Verstoß gegen die mit einer Spielbankerlaubnis für Internet-Glücksspiele verknüpfte Auflage, dass jeder Spieler vor Spielbeginn ein Limit bestimmt, führt nicht zur Nichtigkeit der Spielverträge nach § 134 BGB i.V.m. § 284 Abs. 1 StGB.
b)
Ohne vorheriges Setzen eines Limits abgeschlossene Internet-Spielverträge sind auch nicht nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 242/07
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 81/07
- Leitsatz:
Eine salvatorische Klausel kann unwirksam sein und daher aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens abgemahnt werden.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 242/07
- Leitsatz:
1.
Der Vertragszweck des für eine Unfallgeschädigte zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung erstellten Kfz-Sachverständigengutachtens umfasst ohne ausdrückliche Einwilligung nicht die Befugnis der Versicherung, die in Papierform im Ausdruck des Gutachtens übergebenen Lichtbilder des Unfallfahrzeugs zu digitalisieren und ins Internet in eine sog. Restwertbörse einzustellen, u.a. um die Angaben des von dem Sachverständigen zu Grunde gelegten Restwerts zu überprüfen.
2.
Ist die (vertragsgemäße) Nutzung von Lichtbildern in einer konkreten Verwendungsform (Papierausdruck) bereits vergütet worden, so bemisst sich der Schadensersatz im Falle der darüber hinausgehenden Nutzung in einer nicht gestatteten Verwendungsform (digitalisierte Online-Nutzung) danach, welchen Mehrbetrag die vertragsschließenden Parteien für den konkreten Umfang dieser Nutzung vereinbart hätten, wenn sie diese bei Vertragsschluss mit berücksichtigt hätten.
3.
Der auf eine konkrete Verletzungsform beschränkte, nicht verallgemeinerte Unterlassungsantrag kann unter dem Gesichtspunkt des § 242 BGB keinen Auskunftsanspruch in Bezug auf sonstige, von diesem Antrag nicht erfasste weitere Verletzungsfälle rechtfertigen. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 81/07
- Leitsatz:
1. Ein Anbieter von PC-Spielen für Jugendliche ist verpflichtet, fortlaufend seine Produktpalette daraufhin zu überprüfen, ob die Spiele in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen wurden. Wird eine Indizierung eines Spiels veröffentlicht, muss er das Spiel umgehend aus seinem Sortiment nehmen. Ein weiterer Verkauf ist jedenfalls 7 Tage nach Veröffentlichung wettbewerbswidrig.
2. Eine unwirksame salvatorische Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ebenfalls wettbewerbswidrig.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 242/07
- Leitsatz:
Eine KfZ-Versicherung ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers (hier: des Sachverständigen) nicht befugt, die ihr in Papierform übergebenen Fotos vom Unfallfahrzeug zu digitalisieren und ins Internet zu stellen.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 242/07
- Leitsatz:
1.
Der Vertragszweck des für eine Unfallgeschädigte zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung erstellten Kfz-Sachverständigengutachtens umfasst ohne ausdrückliche Einwilligung nicht die Befugnis der Versicherung, die in Papierform im Ausdruck des Gutachtens übergebenen Lichtbilder des Unfallfahrzeugs zu digitalisieren und ins Internet in eine sog. Restwertbörse einzustellen, u.a. um die Angaben des von dem Sachverständigen zu Grunde gelegten Restwerts zu überprüfen.
2.
Ist die (vertragsgemäße) Nutzung von Lichtbildern in einer konkreten Verwendungsform (Papierausdruck) bereits vergütet worden, so bemisst sich der Schadensersatz im Falle der darüber hinausgehenden Nutzung in einer nicht gestatteten Verwendungsform (digitalisierte Online-Nutzung) danach, welchen Mehrbetrag die vertragsschließenden Parteien für den konkreten Umfang dieser Nutzung vereinbart hätten, wenn sie diese bei Vertragsschluss mit berücksichtigt hätten.
3.
Der auf eine konkrete Verletzungsform beschränkte, nicht verallgemeinerte Unterlassungsantrag kann unter dem Gesichtspunkt des § 242 BGB keinen Auskunftsanspruch in Bezug auf sonstige, von diesem Antrag nicht erfasste weitere Verletzungsfälle rechtfertigen. - Landgericht Muenchen, Urteil v. 01.04.2008 - Az.: 33 O 15411/07
- Leitsatz:
Wird ein Domainname registriert, der das Namensrecht eines anderen verletzt, muss auf diese Domain verzichtet werden.
- Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 31.03.2008 - Az.: 11 LA 458/07
- Leitsatz:
1.
Mit Ziffer 1.2 der Nebenbestimmungen für die Zulassung zum Betrieb öffentlicher Spielbanken in Niedersachsen vom 24. Juni 2004 hat die Spielbankenaufsicht des Landes den zehn in Niedersachsen ortsgebunden zugelassenen Spielbanken die Erlaubnis zum Angebot von Glücksspielen im Internet dem Grunde nach erteilt.
2.
Nachfolgende Regelungen des Niedersächsischen Spielbankengesetzes vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 605) und des Gesetzes zu Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes vom 17. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 756) lassen die Erlaubnis zum Angebot von Glücksspielen im Internet nach Ziffer 1.2 der Nebenbestimmungen vom 24. Juni 2004 unberührt. - Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss v. 31.03.2008 - Az.: 11 LA 458/07
- Leitsatz:
1.
Mit Ziffer 1.2 der Nebenbestimmungen für die Zulassung zum Betrieb öffentlicher Spielbanken in Niedersachsen vom 24. Juni 2004 hat die Spielbankenaufsicht des Landes den zehn in Niedersachsen ortsgebunden zugelassenen Spielbanken die Erlaubnis zum Angebot von Glücksspielen im Internet dem Grunde nach erteilt.
2.
Nachfolgende Regelungen des Niedersächsischen Spielbankengesetzes vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 605) und des Gesetzes zu Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes vom 17. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 756) lassen die Erlaubnis zum Angebot von Glücksspielen im Internet nach Ziffer 1.2 der Nebenbestimmungen vom 24. Juni 2004 unberührt.

