Urteile chronologisch
- Landgericht Koeln, Urteil v. 09.04.2008 - Az.: 28 O 690/07
- Leitsatz:
1. Ein Model, dem uneingeschränkte Nutzungsrechte an Fotos, auf denen es abgebildet ist, zur nichtkommerziellen Nutzung sowie zur Eigenwerbung eingeräumt sind, darf das Foto nicht auf einer Escort-Service-Plattform einstellen und dem Betreiber Unterlizenzen einräumen.
2. Der Betreiber einer solchen Plattform haftet für Urheberrechtsverletzungen als Störer, weil er sich die Fotos zueigen macht, indem er sich eigene Nutzungsrechte übertragen lässt. Haftungsprivilegien für fremde Rechtsverstöße kann er nicht in Anspruch nehmen.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 08.04.2008 - Az.: 4 U 122/07
- Leitsatz:
1. Vorformulierte Klauseln in der Auftragsbestätigung eines Schlüsseldienstes sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Regelungen, die auf der sich dem Auftrag anschließenden Rechnung abgedruckt sind, sind dagegen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und daher nicht als solche überprüfbar.
2. Unwirksam sind u.a. folgende Bestimmungen in der Auftragsbestätigung eines Schlüsseldienstes:
- die Angabe unter "Preise", dass für die "Rüst- und Fahrzeit je angebrochene 15 Minuten EUR 15,20" anfallen, während weiter unten ein Mindestpreis vorgesehen ist;
- eine "Notdienstzulage", die auch während der üblichen Geschäftszeiten anfällt;
- die Klausel "Spezialwerkzeugkosten: Kosten für Einsatz/Verbrauch von Spezialöffnungswerkzeugen je nach Werkzeug und Verschleiß von 8,70 EUR bis 452,40 EUR".
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.04.2008 - Az.: 324 O 121/08
- Leitsatz:
Das durch Täuschung erlangte Filmmaterial von den öffentlich nicht zugänglichen Räumlichkeiten eines Unternehmens und einem Mitarbeitergespräch darf im Fernsehen veröffentlicht werden, wenn das Informationsinteresse die Rechtsverletzung bei der Erlangung des Bildmaterials überwiegt. Dies ist der Fall, wenn über rechtswidrige Verhältnisse in dem Unternehmen berichtet werden soll.
- Oberlandesgericht Zweibruecken, Beschluss v. 07.04.2008 - Az.: 1 Ss 178/07
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 07.04.2008 - Az.: 36 O 122/07 KfH
- Leitsatz:
Das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht beträgt einen Monat, wenn die Belehrung erst nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgt ist. Der Verbraucher muss im Falle eines Widerrufs keine Bearbeitungsgebühren hinnehmen und hat einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Mit einer Gutschrift muss er sich nicht zufrieden geben.
- Amtsgericht Bruehl, Urteil v. 07.04.2008 - Az.: 28 C 447/07
- Leitsatz:
1. Auch unzutreffende Einträge auf dem eBay-Bewertungsprofil können zulässig sein und müssen nicht gelöscht werden, solange sie sachlich sind.
2. Nur wenn die Äußerungen bewusste Fehlurteile oder Verzerrungen darstellen, ist die Grenze zur Unsachlichkeit überschritten. - Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss v. 07.04.2008 - Az.: 1 Ss 178/07
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 03.04.2008 - Az.: III ZR 190/07
- Leitsatz:
1. Der Verstoß gegen die mit einer Spielbankerlaubnis für Internet-Glücksspiele verknüpfte Auflage, dass jeder Spieler vor Spielbeginn ein Limit bestimmt, führt nicht zur Nichtigkeit der Spielverträge nach § 134 BGB i.V.m. § 284 Abs. 1 StGB.
2. Ohne vorheriges Setzen eines Limits abgeschlossene Internet-Spiel-verträge sind auch nicht nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 03.04.2008 - Az.: III ZR 190/07
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.04.2008 - Az.: 3 U 282/06
- Leitsatz:
1. Produktanfragen unter falschem Namen durch Mitbewerber sind nicht grundsätzlich rechtswidrig.
2. Macht ein Unternehmen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend, muss es seinen Antrag hinsichtlich tatsächlicher Rechtsverletzungen konkretisieren.

