Urteile chronologisch
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 23.04.2008 - Az.: 310 O 210/08
- Leitsatz:
Die Domain "pelikan-und-partner.de" verletzt nicht die Markenrechte des Schreibwarenherstellers PELIKAN. Der Zusatz "und-partner" führt zu einem ausreichenden Abstand der Zeichen, da hiermit ein Verweis auf die freien Berufe erfolgt und eine Verwechslungsgefahr mit dem gewerblich tätigen Hersteller PELIKAN ausgeräumt ist.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 21.04.2008 - Az.: 28 O 124/08
- Leitsatz:
Die virtuelle Nachbildung des Kölner Doms für die Internetplattform "Second Life" genießt keinen urheberechtlichen Schutz. Es handelt sich nicht um eine eigene persönliche Schöpfung, da lediglich anhand von Fotovorlagen eine handwerklich-mechanische Nachbildung erschaffen wurde.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.04.2008 - Az.: 324 O 1095/07
- Leitsatz:
Fordert die Presse in Wort- und Bildberichten den Leser dazu auf, über das Sexualleben einer bekannten deutschen Schauspielerin Erwägungen anzustellen, so stellt dies einen Eingriff in die Intimsspähre dar. An dieser Tatsache ändert auch nichts, dass der neue Lebensgefährte der Schauspielerin ehemaliger Porno-Darsteller ist und sie ihn als ihren neuen Freund bei einem öffentlichen Auftritt der Presse vorstellt.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 17.04.2008 - Az.: 27 O 290/08
- Leitsatz:
Berichtet eine Tageszeitung über auffällige Abrechnungsvorgänge einer öffentlichen Institution, die sich später als unbegründet herausstellten, besteht kein Gegendarstellungsanspruch der Institution, wenn die Gegendarstellung nicht darüber informiert, dass die im Bericht erhobenen Vorwürfe aus den eigenen Reihen der Institution (hier: Rechnungsprüfungsausschuss) stammten.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.04.2008 - Az.: I-20 U 143/07
- Leitsatz:
1. Vervielfältigt ein Verkäufer zur Werbung eines Buches eine oder mehrere Seiten des Werkes, so bedarf es keiner gesonderten Einwilligung des Fotografen, wenn der Verkauf des Werkes im Vordergrund steht und dies für den Kunden offensichtlich ist. Denn der Rechteinhaber kann sich aufgrund des Erschöpfungsgrundsatzes nicht auf seine Rechte berufen, wenn er das Produkt einmal willentlich in den Verkehr gebracht hat.
2. Wenn der Verkauf des Buches allerdings nicht im Vordergrund steht und der Inhalt lediglich zur Schaufensterdekoration für ein anderes Warensortiment benutzt wird, steht dem Urheber ein Unterlassungsanspruch zu. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.04.2008 - Az.: I ZR 94/06
- Leitsatz:
1. Bei der 3D-Marke in Form der papierumwickelten Underberg-Flasche, die nur in kleinen Portionsflaschen verkauft wird und daher dem Verbraucher seit langer Zeit nur in dieser Form bekannt ist, besteht Verwechslungsgefahr zu anderen papierumwickelten kleinen Portionsflaschen.
2. Die Löschung einer Marke räumt die Erstbegehungsgefahr aus. - Kammergericht Berlin, Beschluss v. 11.04.2008 - Az.: 5 W 41/08
- Leitsatz:
Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung bei Fernabsatz von Waren im Internet.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 11.04.2008 - Az.: 5 W 41/08
- Leitsatz:
Orientierungssatz: Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung bei Fernabsatz von Waren im Internet
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 11.04.2008 - Az.: 5 W 41/08
- Leitsatz:
Orientierungssatz: Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung bei Fernabsatz von Waren im Internet
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 09.04.2008 - Az.: 5 U 151/07
- Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung von Stadtplan-Kartenausschnitten im Internet verstößt gegen die Rechte des Urhebers, wenn keine Genehmigung vorliegt.
2. Die Rechtsverletzung und die damit verbundene Wiederholungsgefahr werden nicht dadurch beseitigt, dass der Link auf die urheberrechtswidrige Datei gelöscht wird. Vielmehr muss die Datei selbst vom Server gelöscht werden.

