Urteile chronologisch

Bundesverwaltungsgericht , Beschluss v. 04.06.2008 - Az.: BVerwG 4 B 36.08
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 03.06.2008 - Az.: 4 U 59/08
Leitsatz:

Ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie mit der Zusatzqualifikation "Plastische Operationen" darf nicht ohne Erläuterung seiner Facharztqualifikation in den Gelben Seiten o.ä. unter der Rubrik "Plastische Chirurgie" werben. Bei einer Klarstellung seiner Qualifikation ist dies allerdings zulässig.

Amtsgericht Hannover, Urteil v. 03.06.2008 - Az.: 439 C 2674/08
Leitsatz:

1. Ein 17jähriger muss aufgrund von Urheberrechtsverletzungen (hier: eBay-Foto-Klau) Schadensersatz leisten, wenn er nach seiner individuellen Entwicklung in der Lage ist, Verantwortung für die Folgen seines Tuns zu übernehmen. Er muss die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen, dass er über fremde Rechtsgüter nur verfügen darf, wenn ihm hierzu eine Erlaubnis erteilt worden ist.
2. Dem Urheber steht für die Verletzung seiner Rechte pro widerrechtlich verwendetem Bild bei eBay ein Schadensersatz i.H.v. 100,- EUR zu.

Landgericht Koeln, Urteil v. 29.05.2008 - Az.: 31 O 845/07
Leitsatz:

Stellt ein Konkurrent des Navigationsherstellers "TomTom" in einer Werbung die Produkte seinen eigenen vergleichend gegenüber, so handelt es sich um unzulässige vergleichende herabsetzende Werbung, wenn er die "TomTom"- Geräte als minderwertig und nicht funktionsfähig darstellt. Um weitere Wettbewerbsverstöße dieser Art zu verhindern, ist er verpflichtet, die Werbespots unmittelbar zu unterbinden.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 29.05.2008 - Az.: 3 U 108/98
Leitsatz:

Liefert ein Vertragspartner dem Tonträgerhersteller entgegen der vertraglichen Verpflichtung nur GEMA-pflichtige Musik für Hörspiele, so hat der Tonträgerhersteller einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vertragspartner wegen der für die Komposition entstehenden GEMA-Gebühren.

Verwaltungsgericht Duesseldorf, Beschluss v. 29.05.2008 - Az.: 31 K 3114/08 O
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 29.05.2008 - Az.: 31 K 3114/08.O
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 29.05.2008 - Az.: 31 K 3114/08.O
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 27.05.2008 - Az.: 3 W 65/08
Leitsatz:

1. Die Werbung mit den Aussagen "Das größte Ratgebermagazin" und "Deutschlands größtes Verbrauchermagazin" ist irreführend, wenn sich das Magazin unzulässigerweise eine Spitzenstellung anmaßt.
2. Wird die Reklame dahingehend geändert, dass über das auflagen- und reichweitenstärkste Magazin gesprochen wird, so unterfällt dies nicht in den Kernbereich des Verbotstitels, wenn erklärende Eckdaten und Verkaufszahlen beigefügt werden.

Landgericht Bonn, Urteil v. 26.05.2008 - Az.: 6 S 278/07
Leitsatz:

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Achtjährigen ist sittenwidrig und löst einen Schadensersatzanspruch aus. Ein achtjähriges Kind ist besonders schutzwürdig, so dass ein anwaltliches Schreiben sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt.