Urteile chronologisch
- Landgericht Berlin, Urteil v. 03.07.2008 - Az.: 27 O 83/08
- Leitsatz:
Ein Architekt darf auf seiner Internetseite Fotos der von ihm entworfenen Häuser abbilden. Dabei darf er die Straße nennen, nicht aber die Namen der Hauseigentümer.
- Amtsgericht Fuerth, Urteil v. 03.07.2008 - Az.: 340 C 1198/08
- Leitsatz:
1. Befindet sich der Betreiber eines Online-Shops zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Irrtum, ist eine Anfechtung der Erklärung wegen Irrtums möglich.
2. Die Anfechtung ist aber dann ausgeschlossen, wenn eine Abteilung des Online-Shop bereits Kenntnis von dem Irrtum hatte und keine Korrekturmaßnahmen ergriffen hat. Diese Kenntnis muss sich der Betreiber des Unternehmen zurechnen lassen. - Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 03.07.2008 - Az.: 15 U 43/08
- Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 01.07.2008 - Az.: 6 U 142/07
- Leitsatz:
Wird für ein Produkt mit Rabatten und zinsfreien Krediten geworben, die mit einer Sternchen-Erläuterung versehen sind, dann muss dem Verbraucher die Bedingung dieser Inanspruchnahme erklärt werden. Wenn der Sternchen-Hinweis eine erhebliche Größe aufweist und die Werbung blickfangmäßig geschieht, muss die Erläuterung nicht auf derselben Seite stattfinden.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 29 U 1537/08
- Oberlandesgericht Muenchen_1, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 29 U 2250/08
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 29 U 1537/08
- Leitsatz:
Zu bürgerlich-rechtlichen Unterlassungsansprüchen eines Unternehmens wegen kritischer Äußerungen in einem Internetauftritt.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 27 O 600/08
- Leitsatz:
Der Verleger einer Zeitung ist dazu verpflichtet, eine Gegendarstellung zu der Berichterstattung über die Bespitzelung durch die Deutsche Bahn zu veröffentlichen. Mit einer entsprechenden Überschrift und Gestaltung des Inhalts muss die Gegendarstellung als solche für den Leser sichtbar sein.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 26.06.2008 - Az.: I-10 W 64/08
- Leitsatz:
Erstattungsfähige Testkaufkosten sind im Kostenfestsetzungsverfahren festzusetzen. Eine Einschränkung dahingehend, dass diese nur Zug-um-Zug gegen Herausgabe des Testproduktes zu erstatten sind, erfolgt nur dann, wenn der Gegenanspruch unstreitig feststeht.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.06.2008 - Az.: I ZR 190/05
- Leitsatz:
Die gezielte Markenanmeldung kann ein Wettbewerbsmittel darstellen und im Einzelfall eine wettbewerbswidrige Handlung sein.

