Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: I-20 U 168/07
Leitsatz:

Ein Arzt darf für seine Praxis die Bezeichnung "Klinik" nicht führen, wenn er keine Möglichkeit hat, die Patienten stationär aufzunehmen.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: I-20 U 123/08
Leitsatz:

Ein unrichtiger Copyright-Vermerk einer Wahrsagerin auf handelsüblichen Spielkarten auf einer Internetseite ist irreführende Werbung.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 05.09.2008 - Az.: 2 W 48/08
Leitsatz:

Der blickfangmäßig hervorgehobene Werbeslogan "Ein Leben lang gratis telefonieren" in einer Broschüre ist dann wettbewerbswidrig, wenn die Aussage in einem kaum zu erkennenden Fußnotenzusatz eingeschränkt wird. Die Werbeangabe ist für den durchschnittlichen Verbraucher missverständlich und damit irreführend.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 03.09.2008 - Az.: 33 O 23089/07
Leitsatz:

1. Ist der Wortlaut einer Unterlassungserklärung eindeutig, so ist der Erklärungsinhalt eng auszulegen. Eine weitergehende Verpflichtung über diesen Inhalt hinaus besteht nicht.
2. Ein nur geringer Verstoß gegen die Impressumspflicht kann zwar die Zahlung einer Vertragsstrafe rechtfertigen, jedoch nur in einer angemessenen Höhe. Ein derartiger Anspruch i.H.v. 2.500,- EUR ist nicht begründet.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.09.2008 - Az.: 407 O 14/07
Leitsatz:

1. Der Betreiber einer Internetauktionsplattform, auf der Teilnehmer ihre Angebote einstellen und die fernabsatzrechtliche Informationspflichten missachten, haftet nicht für Wettbewerbsverstöße dieser Anbieter.
2. Eine umfassende Kontrolle der Einhaltung jeglicher wettbewerbsrechtlicher Vorgaben ist dem Betreiber der Online-Plattform nicht möglich. Es wäre auch unzumutbar, weil die Gefahr einer Instrumentalisierung als "Quasi-Ordnungsbehörde" bestünde.

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 29.08.2008 - Az.: 2 U 48/08
Leitsatz:

Im Endpreis eines Kfz- Angebotes im Internet müssen die Überführungskosten enthalten sein.

Landgericht Bonn, Beschluss v. 28.08.2008 - Az.: 6 S 154/08
Leitsatz:

Für den Zeugenbeweis besteht ein Verwertungsverbot, wenn während eines Telefongesprächs der Lautsprecher ohne Erlaubnis laut gestellt wird und Dritte das Gesprochene mithören können. Ist die Bewertung dieser Zeugenaussage unterblieben, besteht an der Rechtmäßigkeit der Beweisaufnahme jedoch kein Zweifel.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 27.08.2008 - Az.: 315 O 360/08
Leitsatz:

Bewirbt ein Telekommunikationsunternehmen einen Tarif mit der Behauptung "Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" ist dies irreführend, wenn die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten Volumen beschränkt wird.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 27.08.2008 - Az.: 5 U 38/07
Leitsatz:

1. Die äußere Gestaltung eines Plagiats kann bis zu 60% als Kaufursache angesehen werden. Verfügen die Originalprodukte über eine hohe Bekanntheit am Markt, kann durchaus ein höherer Prozentsatz angemessen sein.
2. Bei der Ermittlung der Faktoren, die für Kaufentscheidungen ursächlich sind, spielt der niedrige Preis nur eine geringe Rolle.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.08.2008 - Az.: 2 StR 329/08