Urteile chronologisch

Landgericht Muenster, Urteil v. 12.09.2008 - Az.: 23 O 155/08
Leitsatz:

1. Die Werbung mit der Bezeichnung "Kompetenzzentrum" ist irreführend, wenn das Unternehmen nicht die zentrale Einrichtung in der Region ist und nicht mehrere unterschiedliche Ausbildungsangebote zusammenfasst.
2. Der Zusatz "gemeinnützige Stiftung" ist irreführend, wenn es sich nicht um eine anerkannte und eingetragene selbständige Stiftung handelt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 12.09.2008 - Az.: 25 W (pat) 1/07
Leitsatz:

Der Begriff „Modern Talking“ ist für die Bereiche Medien-, Musik- und Verlagswesen nicht eintragungsfähig, da es bereits an der Unterscheidungskraft fehlt. Der angesprochene Verkehrskreis verbindet mit der Wortkombination im Allgemeinen die deutsche Übersetzung „moderne Gesprächsführung“ bzw. „modernes Reden“ und keinen Herkunftsnachweis.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 11.09.2008 - Az.: I ZR 58/06
Leitsatz:

Bei der Beurteilung, ob eine im Fernsehen ausgestrahlte Werbeaussage irreführend ist, müssen alle Bestandteile, d.h. sowohl der sprachliche Teil als auch der eingeblendete Text, berücksichtigt werden. Dem durchschnittlichen Zuschauer ist bekannt, dass eine TV-Werbung aus diesen zwei Elementen besteht. Ein wesentlicher Hinweis der Reklame muss, wenn er schriftlich eingeblendet wird, somit darüber hinaus nicht zwingend sprachlich unterlegt werden.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 11.09.2008 - Az.: 6 U 197/07
Leitsatz:

Die Nutzung einer Servicenummer, die mit der Servicenummer eines Konkurrenten bis auf eine Ziffer übereinstimmt, stellt ein unlauteres Abfangen von Kunden dar, wenn Anrufer dieser Nummer nicht auf die Identität des Anbieters hingewiesen werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 11.09.2008 - Az.: I ZR 74/06
Leitsatz:

Ein gewerblicher Kartenhändler darf nicht unter Verschweigen seiner Eigenschaft als Wiederverkäufer bei einem Fußballverein, der den Weiterverkauf erworbener Tickets ausdrücklich untersagt, Tickets für Privatpersonen beziehen und anschließend weiterverkaufen. Allerdings ist es nicht zu beanstanden, wenn der Kartenhändler die Tickets von Privatpersonen zum Zwecke des Weiterverkaufs bezieht und somit deren Vertragsbruch ausnutzt.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 10.09.2008 - Az.: 21 S 18909/07
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 10.09.2008 - Az.: 5 U 114/07
Leitsatz:

1. Markenrechtlichen Titelschutz kann auch nur ein Teil einer Zeitung genießen, sofern dieser seiner äußeren Aufmachung und dem Inhalt nach in gewissem Umfang selbständig gestaltet ist.
2. Zwischen einem Ressort-Teil einer Zeitung und einer Sonderbeilage besteht keine Werkidentität.
3. Eine unmittelbare Verwechslungsgefahr unterschiedlicher Presseerzeugnisse mit vergleichenden Titeln liegt nicht vor, wenn der durchschnittliche Verbraucher die typischen Unterschiede der Werke ohne weiteres erkennt.

Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.09.2008 - Az.: 32 C 6293/08
Leitsatz:

Ein Web-Design-Vertrag ist anfechtbar, wenn über die tatsächlich anfallenden Erstellungskosten arglistig getäuscht wird. Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn dem Kunden gegenüber behauptet wir, dass die Internetseite zu besonders günstigen Konditionen erstellt wird, da sie als Referenzseite dienen soll, sich jedoch später herausstellt, dass die üblicherweise verwendeten Vertragskonditionen zugrunde gelegt werden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: 312 O 415/08
Leitsatz:

Um eine Gefahr der Abschottung der Märkte zu vermeiden, muss der Verkäufer von "Ed Hardy"-Bekleidungsstücken von sich aus nicht seine Bezugsquellen nennen. Durch das exklusive Vertriebssystem ist ausnahmsweise der Markeninhaber des Kennzeichens "Ed Hardy" für Markenrechtsverletzungen beweispflichtig.

Landgericht Berlin, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: 27 O 111/08
Leitsatz:

Ein bekannter Profifußballer hat gegen einen Journalisten keinen Anspruch auf Unterlassung eines Berichts über seinen Wohnort, seine Hobbys und die Trennung von seiner Lebensgefährtin, der nach seinem Rücktritt erschienen ist, wenn er kurze Zeit später selbst in einem Interview persönliche Informationen über seine Gefühlswelt preisgibt und sich so in die Öffentlichkeit bringt.