Urteile chronologisch

Amtsgericht Muenchen, Urteil v. 02.10.2008 - Az.: 154 C 22954/08
Leitsatz:

1. Bei ehrverletzenden Äußerungen, die außerhalb der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens getätigt werden, ist ein vorheriges, außergerichtliches Schlichtungsverfahren notwendig (§ 15 a Abs.1 Nr.3 ZPOEG).
2. Die Nichtdurchführung eines solchen außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens führt zur Unzulässigkeit der Klage.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 01.10.2008 - Az.: 29 W (pat) 70/06
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Welcome to man's paradise" ist als Marke für die Bereiche Werbung, Radio- und Fernsehsendungen und Online-Dienste als Marke nicht eintragungsfähig. Der Verbraucher verbindet damit einen sloganartigen Hinweis auf für den Mann bestimmte Produkte mit paradiesischen Eigenschaften und sieht darin kein betriebliches Unterscheidungsmittel.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 30.09.2008 - Az.: 33 O 300/08
Leitsatz:

1. Die Zeitschriftentitel "BUNTE" und "BUNTE WOCHE" sind markenrechtlich verwechslungsfähig.
2. Die Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige führt zur Vorverlagerung des Zeitrangs, wenn die Zeitschrift innerhalb einer angemessenen Frist erscheint. Ein angemessener Zeitraum beträgt in der Regel nicht mehr als 6 Monate.

Landgericht Saarbruecken, Urteil v. 30.09.2008 - Az.: 17 KfH O 44/08
Leitsatz:

Eine Tageszeitung darf nicht mit dem Slogan "Schnellste Zeitung der Region" werben, wenn sie nicht stetig Artikel früher veröffentlicht als diese bei ihren Mitbewerbern veröffentlicht werden. Dabei spielen Artikel, die aufgrund redaktioneller Entscheidung nur in der so werbenden Tageszeitung erscheinen, keine Rolle.

Amtsgericht Bonn, Urteil v. 30.09.2008 - Az.: 15 C 127/08
Leitsatz:

Ist auf einem virtuellen Marktplatz der Eintrag eines Suchbegriffs kostenlos und für jeden weiteren Suchbegriff ein monatlicher Betrag von 5 € vorgesehen, so fällt für die Bezeichnung „Masseure und Physiotherapie“ der kostenpflichtige Beitrag an.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 26.09.2008 - Az.: 3-11 O 63/05
Leitsatz:

Das Unterlassungsgebot hinsichtlich der Behauptung, ein Mitbewerber bescheiße seine Kunden, ist nicht verletzt, wenn über den Mitbewerber nunmehr behauptet wird, er verarsche seine Kunden.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 25.09.2008 - Az.: 6 U 112/08
Leitsatz:

Ein Steuerberater darf auch nach Ablauf eines im Rahmen einer vertraglichen Wettbewerbsvereinbarung geschlossenen Verbots keine persönlichen Anschreiben an Mandanten verschicken, die zu dem verkauften Mandantenstamm gehörten.

Landgericht Bonn, Beschluss v. 25.09.2008 - Az.: 27 Qs 49/08
Leitsatz:

Wird in einem Presseartikel über eine Arbeitsgruppe berichtet, deren Aufgabe es ist, zu verhindern, sich im Bereich der Gewinnung von Sponsoren "Nicht-ins-Gehege-zu-kommen", begründet den Verdacht einer kartellrechtswidrigen Absprache und rechtfertigt damit einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss.

Landgericht Koeln, Urteil v. 25.09.2008 - Az.: 84 O 15/08
Leitsatz:

1. Die Werbeaussage "Schnellster Anbieter bundesweit" für einen DSL-Anschluss ist wettbewerbswidrig, wenn damit bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt wird, dass dieser Anbieter über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland jeden Mitbewerber übertrifft, obwohl dies tatsächlich gar nicht der Fall ist.
2. Ebenso unzulässig ist es mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit zu werben, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass die Geschwindigkeit eines Downloads von der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Servers abhängt und daher nicht uneingeschränkt gewährt werden kann.

Amtsgericht Bonn, Beschluss v. 24.09.2008 - Az.: 51 Gs 1456/08
Leitsatz:

Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens kann ein Unternehmen zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen Akteneinsicht verlangen, solange ein berechtigtes Interesse besteht und keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.