Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 14.10.2008 - Az.: 6 W 104/08
- Leitsatz:
Ein Telekommunikationsunternehmen muss nicht für die Wettbewerbsverletzungen seines Rechtsvorgängers haften, wenn es nicht selbst gegen den Vollstreckungstitel verstößt und nicht selbst namentlich in der Vollstreckungsklausel genannt ist.
- Landgericht Muenchen, Beschluss v. 13.10.2008 - Az.: 34 S 14856/08
- Leitsatz:
Ein Rechtsanwalt muss es dulden, dass in einem Internetforum über seine in der Öffentlichkeit getätigten Äußerungen diskutiert wird.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 08.10.2008 - Az.: 5 U 147/07
- Leitsatz:
1. Der Schutz einer Farbmarke, die für die Dienstleistungen im Bereich der "Telekommunikation" eingetragen ist, umfasst nicht Kombinationsgeräte wie z.B. Drucker, Scanner, Kopierer und Faxgeräte.
2. Eine kennzeichenmäßige Verwendung einer Farbmarke in einer Werbung liegt u.a. dann nicht vor, wenn die Farbe nur im Hintergrund verwendet wird, das beworbene Produkt nicht den Bereich der Telekommunikation berührt und die Farbe lediglich dekorativ eingesetzt wird. - Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 07.10.2008 - Az.: 2-18 O 242/08
- Leitsatz:
Die nachfolgenden Klauseln im Fernabsatzrecht sind unwirksam und benachteiligen den Kunden in unangemessener Weise:
"Versand normalerweise in 2 Tagen"
"Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben."
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 07.10.2008 - Az.: 1 Ss 486/07
- Leitsatz:
1. Die Vermummung einer links-gerichteten Demonstrantin ist strafbar, auch wenn sie dadurch nur verhindern möchte, dass Rechtsradikale sie fotografieren und die Bilder dann zwecks Diffamierung ins Internet stellen.
2. Um sich vor vorbeiziehenden Rechtsradikalen unkenntlich zu machen, ist es ausreichend, die Hände vor das Gesicht zu halten oder dem Demonstrationszug den Rücken zu zukehren.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.10.2008 - Az.: 4a O 93/07
- Leitsatz:
1. Liegen Anhaltspunkte für einen drohenden Wettbewerbsverstoß vor, so ist die Durchführung eines Testkaufs zulässig. Dabei dürfen rechtswidrige oder strafbare Mittel nicht angewendet werden.
2. Ein solcher Testkauf wird nicht dadurch unzulässig, dass aus Geheimhaltungszwecken eine Scheinfirma tätig wird, die an der angegebenen Anschrift gar keine Niederlassung hat. - Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 07.10.2008 - Az.: 5 A 1602/05
- Leitsatz:
1. Ein Journalist darf nicht von allgemein zugänglichen Pressekonferenzen ausgeschlossen werden, weil er zuvor einzelne unzulässige Recherchetätigkeiten vorgenommen hat.
2. Ebenso ist es nicht zulässig, einzelnen Pressevertretern nur deshalb den Zugang zu Pressekonferenzen von Bundesministern im Ausland zu verwehren, weil sie in eigener Verantwortung und nicht im Rahmen der begrenzten Plätze gemeinsam mit dem Minister angereist sind. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.10.2008 - Az.: I ZR 48/06
- Leitsatz:
1. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. als rechtsfähiger Verband ist befugt, Abwehransprüche auch geltend zu machen, wenn nicht nur die Interessen von Wettbewerbern, sondern auch die Belange der Verbraucher beeinträchtigt sind.
2. Die Werbung mit einer Küchen-Tiefpreis-Garantie ist zulässig, wenn lediglich eine abstrakte Gefahr besteht, dass die Küchen unter Einstandspreis verkauft werden. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.10.2008 - Az.: I ZR 18/06
- Leitsatz:
Für Computer besteht keine urheberrechtliche Vergütungspflicht.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.10.2008 - Az.: I ZR 6/06
- Leitsatz:
Bei Urheberrechtsverletzungen kann für die Berechnung des Schadensersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie auf frühere Nutzungsvereinbarungen der Parteien nur dann Bezug genommen werden, wenn diese dem objektiven Wert der Nutzung entsprechen.

