Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: I-20 U 184/07
- Leitsatz:
Wird in einer Internetwerbung die Wortmarke "Bierbeißer" für bestimmte Wurstwaren verwendet, so liegt keine markenmäßige Benutzung vor. Es handelt sich lediglich um eine beschreibende Angabe, wenn der Durchschnittsverkäufer darin keine betriebliche Herkunft erkennt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: 324 O 775/08
- Leitsatz:
Eine Verdachtsberichterstattung ist nicht zulässig, wenn die betroffene Person, über die in einem Artikel spekuliert wird, nicht die Möglichkeit bekommt, zu dem Thema Stellung zu nehmen.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: I-20 U 72/06
- Leitsatz:
1. Der Urheber einer Software kann Schadensersatz an sich selbst nur geltend machen, wenn er beweisen kann, dass er alleiniger Urheber ist oder ihm die Nutzungsrechte aller Miturheber übertragen worden sind.
2. Ob eine Urheberrechtsverletzung an einer Software vorliegt, kann aufgrund der Komplexität der Materie auch durch Indizien nachgewiesen werden. - Landgericht Berlin, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: 15 O 146/08
- Leitsatz:
Der Hinweis gegenüber Paaren mit Kinderwunsch, deutsche Ärzte führten vorbereitende Untersuchungen für eine Eizellspende durch, die schließlich in Tschechien - nach dortigem Recht zulässigerweise - angeboten wird, ist zwar nicht strafbar, aber wettbewerbswidrig.
- Landgericht Darmstadt, Urteil v. 24.11.2008 - Az.: 22 O 100/08
- Leitsatz:
Die Werbung mit einem Online-Gütesiegel ist irreführend, wenn die "Einhaltung hoher Qualitätsstandards" angepriesen wird, das Siegel aber bereits nach Abgabe einer Selbstverpflichtung und Zahlung einer Lizenzgebühr verwendet werden darf. Beim Verbraucher wird die falsche Vorstellung erweckt, dass das Produkt von einer neutralen, hierzu befugten Stelle gegenüber denen der Wettbewerber hervorgehoben worden ist.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 24.11.2008 - Az.: 5 W 117/08
- Leitsatz:
Liegt kein Wettbewerbsverstoß vor und droht dieser auch nicht, muss der zu Unrecht Abgemahnte nicht antworten und unterliegt insoweit auch keiner Aufklärungspflicht.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 24.11.2008 - Az.: 2 U 113/06
- Leitsatz:
Preist ein Verkäufer gebrauchter Fahrzeuge sein Angebot in der Werbung damit an, dass Gewährleistung groß geschrieben werde, verwendet tatsächlich aber eine undurchsichtige Vertragsgestaltung mit dem Ziel, Gewährleistungsrechte auszuschließen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
- Amtsgericht Karlsruhe, Urteil v. 21.11.2008 - Az.: 2 C 230/08
- Leitsatz:
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Anzeigenportals, die nach der Vertragslaufzeit von einem Jahr eine Verlängerung von einem weiteren Jahr vorsieht, ist wirksam. Sie ist insbesondere nicht überraschend, da sie in anderen Geschäftsbereichen, z.B. bei Handy- oder Fitness-Studio-Verträgen, ebenfalls üblich ist.
- Landgericht Potsdam, Urteil v. 21.11.2008 - Az.: 1 O 175/08
- Leitsatz:
1. Ein Eigentümer einer Parkanlage kann das Fotografieren auf seinem Grundstück zu gewerblichen Zwecken untersagen. Dennoch gefertigte Fotografien stellen Eigentumsrechtsverletzungen dar.
2. Ein Bildportal, welches Fotografien von Parkanlagen, die unter Betreten der jeweiligen Grundstücke gegen den Willen des Eigentümers gefertigt wurden, zum kostenpflichtigen Download anbietet, haftet als Störer für die Eigentumsrechtsverletzung.
3. Ein Bildportal, welches Fotografien der Allgemeinheit zum Download anbietet, kann sich nicht auf die Pressefreiheit berufen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.11.2008 - Az.: 310 S 1/08
- Leitsatz:
1. Der zu Unrecht Abgemahnte (hier: P2P-Urheberrechtsverletzung) kann Ersatz der eigenen Anwaltskosten vom Abmahnenden allenfalls dann verlangen, wenn den Abmahnenden ein Übernahmeverschulden trifft, d.h. er erkennen konnte, dass die Abmahnung möglicherweise unberechtigt war.
2. In dem mittels einer Abmahnung erhobenen Vorwurf einer P2P-Urheberrechtsverletzung liegt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Empfängers der Abmahnung.
Hinweis: Die vorliegende Berufungsentscheidung hebt die erstinstanzliche Entscheidung des AG Hamburg (Urt. v. 11.12.2007 - Az.: 316 C 127/07) auf.

