Urteile chronologisch

Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 324 O 614/08
Leitsatz:

Die Veröffentlichung von Fotos, die einen prominenten Multimillionär mit seiner Lebensgefährtin im Urlaub auf einem Motorroller zeigen, stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Prominenten dar.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 324 O 329/08
Leitsatz:

Nur ein schwerwiegender Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder in das Recht am eigenen Bild löst einen Schmerzensgeldanspruch aus. Eine neutrale, bebilderte Berichterstattung, die aktuelle Geschehnisse zum Gegenstand hat, stellt keine schwerwiegende Verletzung dar.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 27.11.2008 - Az.: 3 U 146/06
Leitsatz:

Ein Lizenznehmer hat gegenüber dem Lizenzgeber, der keine eigenen Produkte herstellt, nach Beendigung eines Markenlizenzvertrages keine Ausgleichsansprüche gemäß § 89b HGB.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 27.11.2008 - Az.: 2 U 60/08
Leitsatz:

1. Ein Verstoß gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung liegt dann vor, wenn ein Neuwagen beworben wird, jedoch im wiedergegebenen Angebot die erforderlichen Pflichtangaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen fehlen.
2. Darin ist eine Verletzung der PKW-Energieverbrauchskennzeichenverordnung zu sehen, der einen Wettbewerbsverstoß begründet.

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 27.11.2008 - Az.: 2 W 61/08
Leitsatz:

1. Ein Wettbewerbsverstoß ist gegeben, wenn ein neues Fahrzeug beworben wird, aber die Angaben über die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch fehlen.
2. Ein Fahrzeug ist dann als neu anzusehen, wenn es einen Kilometerstand von "0" aufweist, die Bezeichnung "Neufahrzeug" und die Worte "Überführung Neuwagen" bei der Fahrzeugbeschreibung angegeben werden. Die Tatsache, dass der Wagen auf den Händler zugelassen ist, ändert daran nichts, wenn das Auto zum Zweck der Überbrückung angemeldet ist und nur zum Weiterverkauf angeboten wird.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.11.2008 - Az.: 3 StR 342/08
Leitsatz:

1. Ändern sich während eines Strafverfahrens die prozessualen Voraussetzungen, so ist für das weitere verfahren die neue Rechtslage maßgeblich.
2. Die zuvor gewonnen Zufallsfunde aus der Überwachung der Telekommunikation dürfen aufgrund der geänderten Anordnungsvoraussetzungen verwendet werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.11.2008 - Az.: VIII ZR 200/05
Leitsatz:

Ein Käufer muss im Fall einer Ersatzlieferung für die zwischenzeitliche Nutzung der mangelhaften Ware keinen Wertersatz zahlen. Dies gilt in den Fällen, in denen der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist (Verbrauchsgüterkauf).

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 26.11.2008 - Az.: 7 U 329/08
Leitsatz:

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Transportunternehmens vorgesehene Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Fall eines Verstoßes während und bis sechs Monate nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses kann unwirksam sein.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 26.11.2008 - Az.: 12 O 431/08
Leitsatz:

Der Weiterverkauf von Software, die auf bestimmter Hardware vorinstalliert erworben wird, ist auch gegen den Willen des Herstellers ohne die dazugehörige Hardware zulässig.

Landgericht Hannover, Urteil v. 25.11.2008 - Az.: 18 O 249/08
Leitsatz:

Die Internet-Werbung einer Krankenkasse für "Testmitgliedschaften", "Krankenkasse auf Probe" und "18-monatige Bindungsfrist entfällt" ist irreführend und damit wettbewerbswidrig. Der Verbraucher geht davon aus, dass er bei Nicht-Gefallen zu seiner vorherigen Kasse zurückkehren kann, was aber aufgrund von gesetzlichen Regelungen nicht möglich ist.