Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.12.2008 - Az.: 5 U 143/03
- Leitsatz:
Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch ist nur in dem Umfang begründet, der dem Betroffenen zur Berechnung des konkret entstandenen Schadensersatzes dient. Der Anspruch darf nicht dazu ausgenutzt werden, umfassende Informationen zu erhalten und den Geschäftsbetrieb eines konkurrierenden Unternehmens auszuforschen.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 03.12.2008 - Az.: 19 U 120/08
- Leitsatz:
1. Eine öffentliche Zustellung einer Klage bzw. eines Versäumnisurteils kommt nicht in Betracht, wenn Mobilfunknummer und/oder E-Mail-Adresse des Beklagten bekannt sind und über diese Kontaktmöglichkeiten nicht versucht wurde, die Adresse des Beklagten zu ermitteln.
2. Eine dennoch erfolgte öffentliche Zustellung setzt keine Fristen in Gang. - Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 03.12.2008 - Az.: 1 BvQ 47/08
- Leitsatz:
Ein gerichtliches Verbot, wonach die Benutzung von Laptops und Notebooks durch Journalisten im Rahmen eines Gerichtsprozesses nicht zugelassen wird, ist verfassungsgemäß.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.12.2008 - Az.: 324 O 704/08
- Leitsatz:
Das Recht am eigenen Bild ist ein höchstpersönliches Gut. Die Unterlassungserklärung in Bezug auf die rechtswidrige Veröffentlichung eines Fotos muss immer gegenüber demjenigen abgegeben werden, der auf dem Foto abgebildet ist.
- Amtsgericht Wuppertal, Urteil v. 01.12.2008 - Az.: 32 C 152/08
- Leitsatz:
Wenn der Verbraucher lediglich die Möglichkeit hat, bei Vertragsschluss im Internet die Widerrufsbelehrung über einen Link anzuklicken, ihm diese jedoch nicht zugesandt wird, wird die erforderliche Textform nicht eingehalten.
- Amtsgericht Schleiden, Urteil v. 01.12.2008 - Az.: 9 C 158/08
- Leitsatz:
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn diese nur dem Zweck dient, Einkünfte zu erzielen.
- Landgericht Kiel, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 14 O 59/08
- Leitsatz:
1. Die Werbung auf der Internetseite einer Immobilienfirma mit der Äußerung "geprüfter Sachverständiger" wird von den Kunden dahingehend verstanden, dass eine deutlich überragende Qualifikation vorliegt.
2. Die Reklame ist dann irreführend, wenn lediglich eine IHK-Zertifizierung vorliegt. Denn eine Zertifizierung bedeutet nur, dass eine Bescheinigung ausgestellt wird.
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 235 C 179/08
- Leitsatz:
Wird in einem lediglich der Unterhaltung dienenden Zeitungsbericht erstmalig das Wohnhaus eines Prominenten derart abgebildet, dass dieses leicht gefunden werden kann und damit die Rückzugsmöglichkeit des Prominenten beeinträchtigt, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 6 U 132/08
- Leitsatz:
Die Werbung für ein Handy ist wettbewerbsrechtlich irreführend, wenn nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass das Mobiltelefon nur bei Abschluss eines bestimmten Telefonkartenvertrages erworben werden kann.
- Landgericht Mannheim, Urteil v. 28.11.2008 - Az.: 7 O 65/08
- Leitsatz:
Liegt der Haupt-Nutzungszweck eines Gastronomiebetriebes im Tanzen, so ist er nach GEMA-Tarif als Diskothek einzustufen. Ob eine Diskothek vorliegt, hängt davon ab, ob das Nutzungskonzept und die baulichen Gegebenheiten dies erkennen lassen.

