Urteile chronologisch
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.12.2008 - Az.: 324 O 197/08
- Leitsatz:
Das Videoportal YouTube haftet als Mitstörer aufgrund der Verletzungen für Prüfungspflichten für ein rechtswidriges Video. Eine Haftung ist vor allem dann gegeben, wenn das Video trotz "Flagging", d.h. trotz konkreten Hinweises auf einen rechtswidrigen Inhalt, ohne Überprüfung auf das Portal gestellt wurde.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.12.2008 - Az.: 308 O 19/08
- Leitsatz:
1. Die Online-Bilddatenbank "aboutpixel.de" muss in ihren Rechteeinräumungs-Regeln klar festlegen, in welcher Form und an wen Rechte übertragen werden und welche Vergütung ein Urheber erhält. Unklare Bestimmungen sind unwirksam.
2. Erfolgt eine Übertragung von Nutzungsrechten ohne die Zustimmung des Urhebers, so ist dies rechtswidrig. Der Fotograf hat dann einen Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes. - Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 05.12.2008 - Az.: 6 W 157/08
- Leitsatz:
Die Beantwortung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mit einer Gegenabmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich.
- Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss v. 05.12.2008 - Az.: 1 Verg 9/08
- Leitsatz:
Im Rahmen einer Ausschreibung eines kommunalen Abfallentsorgungsauftrags ist es vergaberechtlich zulässig, auf das Kriterium des niedrigsten Preises als einziges Zuschlagskriterium abzustellen.
- Amtsgericht Wolgast, Urteil v. 05.12.2008 - Az.: 1 C 501/07
- Leitsatz:
1. Hotelbewertungen im Internet stellen eine zulässige Meinungsäußerung dar, wenn keine unwahren Tatsachen behauptet werden.
2. Wurden die Nutzungsrechte von Hotelbewertungen an den Portalbetreiber übertragen, ist dieser nicht verpflichtet, rechtmäßige Einträge zu löschen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.12.2008 - Az.: I ZR 49/06
- Leitsatz:
Überträgt ein Künstler der Verwertungsgesellschaft GEMA die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an einem Stück, so beinhaltet dies auch die darüber hinaus gehenden Rechte. Aus einem zeitlich danach geschlossenen Musikverlagsvertrag, können keine weiteren Rechte abgeleitet bzw. Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche geltend gemacht werden.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.12.2008 - Az.: I ZR 3/06
- Leitsatz:
1. Wer eine Vielzahl von gleichartigen Produkten in einem relativ kurzen Zeitraum auf eBay anbietet, handelt nicht mehr als Privatverkäufer, sondern im geschäftlichen Verkehr.
2. Die Bewerbung von Schmuckstücken mit der Beschreibung "a la Cartier" stellt eine unzulässige vergleichende Werbung dar. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.12.2008 - Az.: 3 U 152/07
- Leitsatz:
Es liegt keine irreführende Werbung eines Pharmaherstellers vor, wenn er Bücher über Arzneimittel auf einem Kongress verteilt, in denen sein Wirkstoff als das "nierensicherste" beschrieben wird, obwohl dies wissenschaftlich überholt ist. Wissenschaftliche Publikationen sind keine Werbung.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 04.12.2008 - Az.: 37 O 119/08
- Leitsatz:
Die Werbung mit der Bezeichnung "Unsere Büros" und "Repräsentanz" in einer bestimmten Stadt ist eine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn das Unternehmen unter der angegebenen Anschrift über keine eigenen Geschäftsräume verfügt, sondern lediglich einen dort angemieteten Büroservice nutzt.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 04.12.2008 - Az.: 7 O 330/08
- Leitsatz:
1. Der Inhaber einer Domain und der Admin-C haben dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Inhalte, wie z.B. das ungenehmigte Veröffentlichen von Online-Stadtplänen, unverzüglich gelöscht werden. Kommen sie einer solche Pflicht nicht nach, liegt darin ein mindestens fahrlässiges Verhalten, das eine Haftung als Täter auslöst.
2. Der Inhaber des Betriebes, der zu der Domain gehört, haftet für die unerlaubten Inhalte als Mittäter, wenn er die Internetseite billigt und im Impressum als Ansprechpartner mit Namen, Mobilfunknummer und Steuernummer eingetragen ist.

