Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 16.12.2008 - Az.: I-20 U 48/08
Leitsatz:

1. Der Verstoß gegen die Verpflichtung aus einer Unterlassungserklärung, keine unverlangte Werbung per Telefax zu versenden, kann die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 20.000,- EUR begründen.
2. Werden inhaltlich verschiedene Schreiben versendet, so ist in jedem Fax ein eigenständiger Verstoß zu sehen, der auch jeweils einzeln berechnet wird.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 15.12.2008 - Az.: 1 BvR 69/08
Leitsatz:

Berücksichtigt ein Gericht trotz unstreitigen Vorliegens eines Fernabsatzvertrages die Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht, liegt ein Verstoß gegen das Willkürverbot vor.

Landgericht Berlin, Urteil v. 11.12.2008 - Az.: 27 O 840/08
Leitsatz:

Werden Unterlassungsansprüche wegen eines Erfahrungsberichts über eine Software in einer Zeitschrift erst zwei Jahre nach Veröffentlichung geltend gemacht, steht dem Anspruchsinhaber kein Anspruch auf Widerruf mehr zu.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 11.12.2008 - Az.: 6 U 958/08
Leitsatz:

1. Das Fadenkreuz der ARD-Krimiserie "Tatort" ist markenrechtlich nicht ohne weiteres geschützt.
2. Wird das Fadenkreuz-Logo mit dem Schriftzug "Krimi" für ein Hörbuch benutzt, besteht keine Verwechslungsgefahr zu dem Logo "Tatort mit Fadenkreuz".

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 11.12.2008 - Az.: 1 BvR 1563/08
Leitsatz:

1. Nationale deutsche Gerichte sind nicht an die Markenentscheidungen des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) gebunden.
2. Es besteht daher für deutsche Gerichte in solchen Fällen auch keine Vorlagepflicht, den Rechtsstreit dem EuGH vorzulegen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.12.2008 - Az.: 29 W (pat) 64/06
Leitsatz:

Eine konturlose Farbe ist für die Bereiche Internet- und Mobilfunkdienstleistungen als Marke grundsätzlich nicht eintragungsfähig. Eine Registrierung ist ausnahmsweise möglich, wenn sich die Farbe aufgrund der Dauer und Intensität der Benutzung beim Verbraucher durchgesetzt hat.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.12.2008 - Az.: 26 W (pat) 29/08
Leitsatz:

Eine dreidimensionale Marke ist für den Bereich Möbel, insbesondere Bau von Messeständen mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der angesprochene Verkehrskreis erkennt in der angemeldeten Marke der herrschenden Formvielfalt im breiten Segment des Möbelbaus keinen Herkunftsnachweis.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 10.12.2008 - Az.: 5 U 224/06
Leitsatz:

Der Betreiber eines Internet-Foto-Dienstes, der es Usern ermöglicht, Bilddateien hochzuladen und jedem Nutzer zur Verfügung zu stellen, begeht bei fehlender Rechtezusicherung eine Urheberrechtsverletzung. Die Verantwortlichkeit des Anbieters beschränkt sich deshalb nicht auf eine reine Störereigenschaft, er haftet vielmehr als Täter dieser Rechstverletzung.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.12.2008 - Az.: 29 W (pat) 143/06
Leitsatz:

1. Ein Äskulapstab kann als Bildmarke für Waren und Dienstleistungen eingetragen werden, welche die Bereiche der Telekommunikation, Tonträger und Datenverarbeitung erfassen.
2. Es besteht allenfalls ein allgemeiner Hinweis auf das Gesundheitswesen. Aus diesem Grund gibt es kein Freihaltebedürfnis für Produkte aus diesem Bereich, zumal es viele Gestaltungsmöglichkeiten des Äskulapstabes gibt.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 10.12.2008 - Az.: 5 U 129/07
Leitsatz:

Die Bewerbung eines Nassrasierers mit der Aussage "Simply the best" ist eine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn der Kunde damit ein Alleinstellungsmerkmal verbindet und dem Irrtum unterliegt, dass ein objektiver Dritter dieses Prädikat verliehen hat.