Urteile chronologisch

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.12.2008 - Az.: 38 O 74/08
Leitsatz:

Stellt das Verhalten eines Unternehmers einen wettbewerbswidrigen Rechtsverstoß dar, muss er alles Mögliche und Zumutbare veranlassen, um weitere identische Wettbewerbsverstöße zu verhindern.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 18.12.2008 - Az.: I ZB 68/08
Leitsatz:

Ein zur Auskunft verpflichteter Schuldner muss alles Zumutbare tun, um die Kenntnisse, die zur Erteilung der Auskunft notwendig sind, zu verschaffen. Notfalls muss er den Rechtsweg beschreiten.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 18.12.2008 - Az.: I ZR 200/06
Leitsatz:

Zwischen den Marken "Augsburger Puppenkiste" und "Leipziger Puppenkiste" besteht keine Verwechslungsgefahr.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 18.12.2008 - Az.: 16 O 134/08
Leitsatz:

Bietet ein Telekommunikationsanbieter einen Sonderpreis bereits seit über fünf Monaten an und bewirbt ihn nunmehr als "Jetzt zugreifen: Über 10% günstiger!" bzw. "nochmal über 10% günstiger", liegt hierin eine irreführende Werbung mit einem früheren Vergleichspreis.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 18.12.2008 - Az.: 2 U 86/08
Leitsatz:

Die Bewerbung eines Orangensaftes ohne den Zusatz "aus Konzentrat" ist eine wettbewerbsrechtliche Irreführung und verstößt gegen die Lebensmittekennzeichenverordnung, wenn der Saft tatsächlich aus Konzentrat hergestellt ist.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 18.12.2008 - Az.: 6 U 3881/08
Bundesgerichtshof , Beschluss v. 18.12.2008 - Az.: I ZB 32/06
Leitsatz:

Verstößt ein Werbender innerhalb von vier Monaten zweimal gegen das Gebot, Werbung mit unzutreffenden unverbindlichen Preisempfehlungen zu unterlassen, liegen zwei Verstöße vor, die mit Ordnungsgeld sanktioniert werden können.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 18.12.2008 - Az.: 16 U 76/08
Leitsatz:

1. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist bei der Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine ausländische Fluggesellschaft gegeben, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in Deutschland hat und das schädigende Ereignis in Deutschland eingetreten ist.
2. Nimmt der Verbraucher nur einen Teil der Leistung in Anspruch, so kann die Fluggesellschaft ihm nicht die restliche Beförderungsleistung verweigern. Derartige Vertragsklauseln sind unwirksam, da sie den Flugzeugpassagier unangemessen benachteiligen.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 18.12.2008 - Az.: C-16/06 P
Leitsatz:

1. Liegt eine Ähnlichkeit zwischen zwei Marken vor, kann der Inhaber der älteren Markenrechte einer Eintragung der ähnlich klingenden Marke widersprechen, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht.
2. Diese liegt bei den Namen OBELIX und MOBILIX deswegen nicht vor, da das Publikum Obelix mit nichts anderem außer der populären Comic-Figur des dicken Galliers in Verbindung bringt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 18.12.2008 - Az.: 24 W (pat) 10/06
Leitsatz:

Die u.a. für Plüschtiere eingetragene Marke „Robby“ genießt nur eine unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft. Die Wort-Bild-Marke „Hallo Robbie!“ unterscheidet sich von „Robby“ in ausreichendem Maße, um eine Verwechselungsgefahr auszuschließen.