Urteile chronologisch

Landgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 09.01.2009 - Az.: 2-03 O 509/08
Leitsatz:

1. Deutsche Gerichte sind bei internationalen Streitigkeiten zwischen zwei kollidierenden Marken zuständig, wenn die Rechtsverletzung zumindest teilweise in Deutschland verwirklicht wurde.
2. Der Kennzeichenschutz für ein Magazintitel ist schon dann gegeben, wenn ein Mindestmaß an Individualität vorhanden ist. Auch rein beschreibende Begriffe oder geografische Angaben können in der Zusammenstellung eine Unterscheidungskraft gegenüber anderen Titeln erlangen.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 09.01.2009 - Az.: 6 U 86/08
Leitsatz:

Ohne konkrete Anhaltspunkte kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Urheber eines Films in den 60er Jahren bei der Übertragung von Verwertungsrechten zur Kinoauswertung auch Rechte für die Verwertung im Rahmen bis dato unbekannter Nutzungsarten (hier: Videozweitauswertung) übertragen wollte.

Landgericht Berlin, Urteil v. 08.01.2009 - Az.: 27 O 491/08
Leitsatz:

Ein ehemals Beschuldigter kann die Erstattung der Verteidigerkosten vom Anzeigenerstatter nicht verlangen, nur weil dieser den Inhalt der Strafanzeige öffentlich gemacht und damit angeblich erst die Beauftragung des Rechtsanwalts forciert hat. Die Gefahr, in ein Strafverfahren verwickelt zu werden, liegt im Rahmen des allgemeinen Risikos, das jeden Staatsbürger treffen kann.

Landgericht Berlin, Urteil v. 08.01.2009 - Az.: 27 O 894/08
Leitsatz:

Eine pauschale Unterlassungserklärung, Foto-Veröffentlichungen "wie geschehen" zu unterlassen und "kerngleiche" Verletzungshandlungen nicht mit einzuschließen, räumt die Gefahr einer Wiederholung nicht aus.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 08.01.2009 - Az.: U (K) 1501/08
Leitsatz:

1. Ein Servicebetrieb eines Automobilherstellers hat einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages auf Aufnahme in das Servicenetz gegen einen marktbeherrschenden Konkurrenten als zugelassene Reparaturwerkstatt. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen die Standards des marktbeherrschenden Autoherstellers erfüllt.
2. Es wird gegen kartellrechtliche Vorschriften verstoßen, wenn die Zulassung mit der Begründung verweigert wird, dass der Autohersteller für eine konkurrierende Marke tätig ist.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 08.01.2009 - Az.: 5 W 1/09
Leitsatz:

1. Wird durch gerichtliche Entscheidung die Nutzung einzelner konkreter Domainnamen aufgrund Markenrechts untersagt, so erstreckt sich das Verbot nicht auf alle ähnlichen Verletzungen.
2. Im vorliegenden Fall war ursprünglich die Nutzung der Domains "gübstiger.de" und "günstigert.de" untersagt worden. Die neu registrierten Domains "günstigef.de", "günstiher.de", "günatiger.de" und "günstger.de" sind von diesem Verbot nicht mit umfasst. Der im Wettbewerbsrecht entwickelte Grundsatz vom kerngleichen Verstoß kann auf den Bereich des Markenrechts nicht übertragen werden, da bereits die Abweichung einzelner Buchstaben ausreicht, um eine inhaltliche Übereinstimmung abzulehnen. Vielmehr bedarf es einer umfassenden Abwägung aller maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls.

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 07.01.2009 - Az.: 2-06 O 362/08
Leitsatz:

1. Soweit eine Domaine mit der für Deutschland stehenden Endung ".DE" identisch mit einem KfZ-Kennzeichen ist, darf die Vergabestelle DENIC einen diesbezüglichen Registrierungswunsch ablehnen.
2. Eine Registrierungspflicht folgt auch nicht aus dem Kartellrecht, da für die Weigerung ein sachlicher Grund vorliegt.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 06.01.2009 - Az.: 15 U 174/08
Leitsatz:

1. Ein Antisemitismus-Vorwurf kann von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn es sich dabei nicht um unzulässige Schmähkritik handelt. Das ist der Fall, wenn die Äußerung erkennen lässt, dass eine sachliche Diskussion im Vordergrund steht und nicht die Diffamierung der Person.
2. Der sachliche Bezug entfällt auch nicht dadurch, dass die Äußerungen in einem offenen Brief im Internet veröffentlicht werden.

Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 05.01.2009 - Az.: 1 W 57/08
Leitsatz:

1. Ein Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter E-Mail-Werbung kann auch mittels einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.
2. Die Höhe des Streitwerts bei einem Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter E-Mail-Werbung bestimmt sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und kann bis zu 15.000 € erreichen.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 02.01.2009 - Az.: 13 A 1194/08
Leitsatz:

Die Zuteilung einer Auskunftsrufnummer mit der Ziffernfolge 118xy kann widerrufen werden, wenn der Nummerninhaber die Nummer nicht innerhalb einer gesetzten Frist nutzt und rund um die Uhr erreichbar hält.