Urteile chronologisch
- Landgericht Dresden, Urteil v. 23.01.2009 - Az.: 10 O 2246/08
- Leitsatz:
1. Ein Verstoß gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung führt nur zur Zahlung der Vertragsstrafe, wenn schuldhaft dagegen verstoßen worden ist. Es liegt aber dann kein schuldhafter Verstoß des Unterlassungsschuldner vor, wenn dieser zuvor einen Rechtsanwalt zur Überprüfung und Freigabe der Internetseite beauftragt hat.
2. Selbst wenn der Rechtsanwalt schuldhaft gehandelt hat, kann dem Unterlassungsschuldner dies nicht zugerechnet werden. Der Anwalt ist kein Erfüllungsgehilfe des Unterlassungsschuldners.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 23.01.2009 - Az.: 21 O 13662/07
- Leitsatz:
Der Illustrator der Buchreihe "Die Wilden Fußballkerle" ist nicht Miturheber an den Büchern, da er zu dem gemeinsamen Werk keinen schöpferischen Beitrag geleistet hat. Liefert jemand nur Anregungen, die dem Urheber als Grundlage dienen, so stellt dies keinen schöpferischen Beitrag mit Werkeigenschaft dar.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.01.2009 - Az.: 324 O 919/08
- Leitsatz:
Die Formulierungen "dubiose Geschäftsidee" und "munter Geld abbuchen, bei Menschen die angeblich Gewinnspiel-Abos gebucht haben" erwecken den Eindruck, dass das Geschäftsgebaren unseriös ist. Diese Behauptungen sind unzulässig, weil sie dass Allgemeine Unternehmerpersönlichkeit verletzen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.01.2009 - Az.: 327 O 529/08
- Leitsatz:
Die gezielte und abgesprochene Abmahnung durch eine Vielzahl von Firmen gegenüber einem Mitbewerber stellt einen Rechtsmissbrauch dar. Vor allem dann, wenn dem Mitbewerber durch die notwendige Rechtsverteidigung massive personelle sowie finanzielle Belastungen entstehen.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 22.01.2009 - Az.: I ZB 52/08
- Leitsatz:
Der Begriff "DeutschlandCard" ist als Marke für optische und magnetische Datenträger nicht eintragungsfähig, weil es sich um eine rein beschreibende Sachangabe handelt. Der Verbraucher versteht darunter eine Multifunktionskarte, die Bonus- und Serviceleistungen erfüllen kann.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.01.2009 - Az.: 30 W (pat) 25/08
- Leitsatz:
Der Begriff "mailagenten" ist als Marke für die Bereiche Verkaufsautomaten, wissenschaftliche Geräte und Unterhaltung u.a. nicht eintragungsfähig. Aufgrund der Bestandteile des Begriffs verbindet der Verbraucher damit Dienstleistungen, die über ein Postagentenprogramm verfügen.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 22.01.2009 - Az.: 408 O 218/07
- Leitsatz:
Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist rechtsmissbräuchlich, wenn das Interesse, Gebühren zu erzielen gegenüber dem Interesse eines lauteren Wettbewerbs überwiegt.
- Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 22.01.2009 - Az.: 13 W 135/08
- Leitsatz:
1. Eine Gegendarstellung ist zehn Wochen nach Kenntnisnahme in einer Tageszeitung nicht mehr als unverzüglich im Sinne des Pressegesetzes anzusehen.
2. Dabei gilt der presserechtliche "Alles-oder-Nichts"-Grundsatz, d.h. das angerufene Gericht ist nicht befugt, die Gegendarstellung auf das zulässige Maß anzupassen. - Landgericht Berlin, Urteil v. 22.01.2009 - Az.: 27 O 984/08
- Leitsatz:
Sind die rechtswidrigen Äußerungen auf einer Internetseite (hier: "bild.de") auch noch nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung über die Such-Funktion oder durch Eingabe der direkten URL abrufbar, so ist die Vertragsstrafe verwirkt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.01.2009 - Az.: 26 W (pat) 2/08
- Leitsatz:
Die Wortmarke CCCP ist für den Bereich Bekleidungsstücke nicht eintragungsfähig, da der Durchschnittsverbraucher mit dieser Buchstabenfolge nach wie vor einen geografischen Herkunftsnachweis versteht. Ein Freihaltebedürfnis liegt mangels Unterscheidungskraft vor.

