Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.01.2009 - Az.: 29 W (pat) 101/06
- Leitsatz:
Für die Bereiche Videofilme, Leder, Bekleidung und Spielzeug u.a. ist der Begriff "VOLLEROTIK" als Marke nicht eintragungsfähig. Der Marke fehlt es an Unterscheidungskraft, da das Wort umgangssprachlich als Synonym für Pornografie verwendet wird.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 28.01.2009 - Az.: 5 W 11/08
- Leitsatz:
Ein Streitwert von 695.000,- EUR ist für die urheberrechtswidrige Zugänglichmachung von 139 Musikstücken durch einen Usenet-Anbieter angemessen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.01.2009 - Az.: 28 W (pat) 86/08
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "ALLES, EIN BISSCHEN BESONDERS" ist rein beschreibend und daher mangels Unterscheidungskraft für Möbel und Beleuchtungsgeräte nicht als Marke eintragungsfähig.
- Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 28.01.2009 - Az.: T-174/07
- Leitsatz:
Die Buchstabenkombination TDI kann nicht als schutzfähige Marke eingetragen werden, da sie in der Automobilbranche üblicherweise als technisches Motorenmerkmal verwendet wird und damit für die Allgemeinheit verfügbar bleiben muss.
- Landgericht Nuernberg_Fuerth, Urteil v. 28.01.2009 - Az.: 3 O 5509/08
- Leitsatz:
1. Es liegt keine Markenrechtsverletzung vor, wenn ein Händler irrtümlich vorgibt, Domain-Namen zu verkaufen, deren Inhaber er nicht in Wahrheit nicht mehr ist und die aus einem veralteten Listenbestand stammen.
2. Domain-Händler und Firmen für Suchmaschinenoptimierung stehen in keinem Wettbewerbsverhältnis.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.01.2009 - Az.: 24 W (pat) 22/07
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Setzen Sie Zeichen" ist als Marke für Parfum- und Kosmetikartikel nicht eintragungsfähig. Es handelt sich lediglich um eine aus geläufigen Wörtern gebildete Redewendung.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.01.2009 - Az.: 27 W (pat) 46/09
- Leitsatz:
Der Begriff "LIVE!SPEAKER" ist als Wort-Bild-Marke für die Bereiche Bild, Film, Ton und Unterhaltung mangels erforderlicher Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der deutsche Verbraucher kann die englische Begriffskombination ohne weiteres übersetzen und verbindet damit einen Live-Sprecher aus der Radio- oder Fernsehberichterstattung.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 27.01.2009 - Az.: 27 O 609/08
- Leitsatz:
Wird eine nicht bekannte Adlige heimlich im Bikini fotografiert, so verletzt die Veröffentlichung des Bildes ihr Persönlichkeitsrecht schwerwiegend und begründet einen Schadensersatzanspruch iHv. 20.000,- EUR.
- Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 26.01.2009 - Az.: 32 C 1317/08-22
- Leitsatz:
Die DENIC ist bei einer Domain-Pfändung nicht Drittschuldnerin. Ihre Rechtsstellung wird von der Pfändung auch sonst nicht berührt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 26.01.2009 - Az.: 25 W (pat) 8/06
- Leitsatz:
Der Marke "Jugendherberge" fehlt für die Bereiche Beherbergung, Verpflegung, und Veranstaltung von Reisen die notwendige Unterscheidungskraft. Es handelt sich um eine unmittelbar beschreibende Angabe, da mit dem Begriff lediglich eine einfach ausgestatte Unterkunftsstätte bezeichnet wird.

