Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 29.01.2009 - Az.: 30 W (pat) 166/05
- Leitsatz:
Dem Werbeslogan "VIP.de - hier sind die Stars" fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft und er ist daher als Marke für die Bereiche Bekleidung, Brillen und Computersoftware nicht eintragungsfähig. Slogans sind generell nicht geeignet einen Herkunftsnachweis darzustellen, da es sich lediglich um pauschal anpreisende Werbeaussagen handelt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 29.01.2009 - Az.: 27 W (pat) 109/08
- Leitsatz:
"Digi-Wetter" ist für die Bereiche Thermometer und Wetterstationen als Wortmarke nicht eintragungsfähig, da der Bezeichnung die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Es handelt sich lediglich um eine beschreibende Sachaussage in Bezug auf den digitalen Austausch von Wetterdaten.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 29.01.2009 - Az.: 5 W 188/08
- Leitsatz:
1. Die Abgabe einer eingeschränkten Unterlassungserklärung bedeutet nicht, dass ein ernsthafter Unterlassungswille fehlt und eine Wiederholungsgefahr gegeben ist. Darin kann auch ein Angebot zur gütlichen Einigung liegen.
2. Ist eine Unterlassungserklärung räumlich beschränkt, müssen dem Schuldner nachvollziehbare Gründe zur Seite stehen; auf Seiten des Gläubigers dürfen keine berechtigten Interessen beeinträchtigt werden. - Kammergericht , Beschluss v. 29.01.2009 - Az.: 10 W 73/08
- Leitsatz:
1. Eine Person, die eine herabsetzende Behauptung über Dritte auf ihrer Internet-Seite aufstellt, die nicht ihrem eigenen Erfahrungsbereich entstammt, sondern vielmehr auf einem unwidersprochenen Pressebericht (hier: "WAZ"-Artikel) beruht, handelt nicht rechtswidrig.
2. Nur der Presse obliegt eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Verbreitung nachteiliger Tatsachen. Von einzelnen Personen darf eine vergleichbare Sorgfalt nur dann verlangt werden, soweit diese Tatsachenbehauptungen aus ihrem eigenen Erfahrungs- und Kontrollbereich stammt.
3. Erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Presseberichts besteht eine Löschungspflicht.
Hinweis: Das KG bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung des LG Berlin (Beschl. v. 11.09.2008 - Az.: 27 O 829/08).
- Landgericht Koeln, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 31 O 537/08
- Leitsatz:
Ein Lizenznehmer kann nur einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Schadensersatz- und Auskunftsansprüche hingegen stehen ihm nicht zu.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 3 U 44/07
- Leitsatz:
1. Die für Katjes eingetragene Marke "Yoghurt Gums" hat rein warenbeschreibenden Charakter und fehlt jegliche Unterscheidungskraft. Diese Marke erlaubt keine Zuordnung zu nur einem Hersteller.
2. Der Konkurrent HARIBO darf den rein beschreibenden Zusatz "Yoghurt Gums" für eines seiner Produkte verwenden. - Amtsgericht Nordhorn, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 3 C 1308/08
- Leitsatz:
Es besteht kein Löschungsanspruch bei einer negativen Meinungsäußerung im eBay-Bewertungssystem, wenn die Bemerkungen die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten.
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 13 U 205/08
- Leitsatz:
Lässt ein Antragsteller in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ohne offensichtlichen Grund ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen und wartet darüber hinaus mehrere Monate bevor er dagegen Einspruch einlegt, liegt keine Eilbedürftigkeit vor.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 6 U 90/08
- Leitsatz:
1. Eine Reklame, mit der kurz nach einem Todesfall Grabsteine angeboten werden, ist geeignet die Gefühle der Hinterbliebenen zu verletzen und stellt eine unzulässige belästigende Werbung dar.
2. Es muss eine Frist von mindestens zwei Wochen nach dem Todesfall eingehalten werden, bevor ein derartiges Werbeschreiben an die Angehörigen versendet werden darf.
- Landgericht Frankfurt, Urteil v. 29.01.2009 - Az.: 2-3 O 478/08
- Leitsatz:
1. Wird in einem Buch das postmortale Persönlichkeitsrecht einer Schauspielerin verletzt, so hat der nahe Verwandte, z.B. der Ehemann, einen Unterlassungsanspruch wegen dieser Verletzung. Diesen Anspruch kann er auch noch 20 Jahre nach dem Tod der Betroffenen geltend machen, wenn das Persönlichkeitsrecht bis heute fortbesteht.
2. Behauptet der Autor, dass die Schauspielerin eine Nazivergangenheit hat, so stellt dies einen schweren Eingriff dar, wenn diese Verbindung zu der Nazi-Diktatur tatsächlich nicht vorliegt.

