Urteile chronologisch

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.02.2009 - Az.: 24 W (pat) 14/07
Leitsatz:

Die Wortfolge "Weil wir Mädchen sind…" ist als Marke für den Bereich humanitäre Dienstleistungen eintragungsfähig. Es handelt sich um eine unvollständige Aussage, deren Sinngehalt bewusst offen gestaltet ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.02.2009 - Az.: 27 W (pat) 130/08
Leitsatz:

Die Wort-Bild-Marke "ODDSET DIE SPORTWETTE" ist unterscheidungskräftig und wird als Herkunftsnachweis verstanden. Bei der für Lotterie und Veranstaltung von Glücksspielen eingetragenen farbigen Marke ist nicht feststellbar, dass sie bereits im Zeitpunkt der Eintragung ein beschreibender Begriff war.

Landgericht Koblenz, Beschluss v. 10.02.2009 - Az.: 5 O 411/07
Leitsatz:

Es liegt ein Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung vor, wenn trotz des ausgesprochenen gerichtlichen Verbotes im Internet weiter sinngemäß behauptet wird, dass die betroffene Person u.a. "Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerkes" oder ein "Trickformularbetrüger" sei.

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 10.02.2009 - Az.: 36a C 171/08
Leitsatz:

1. Dem Fotografen von "Marions Kochbuch" steht für die Verletzung seiner Urheberrechte pro widerrechtlich verwendetem Bild ein Schadensersatz von 100,- EUR zu.
2. Der Abmahnende erhält seine anwaltlichen Kosten nicht erstattet, wenn er bereits zuvor zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen hat, da er gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 09.02.2009 - Az.: 6 W 4/09
Leitsatz:

Wird parallel zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein Hauptsacheverfahren angestrengt ohne eine endgültige Regelung abzuwarten, kann dies eine rechtsmissbräuchliche Mehrfachverfolgung darstellen. Wird vor Klagerhebung der Erlass der einstweiligen Verfügung abgewartet und vergeblich zur Abgabe einer Abschlusserklärung aufgefordert, liegt kein Rechtsmissbrauch vor.

Landgericht Nuernberg, Beschluss v. 06.02.2009 - Az.: 11 O 762/09
Leitsatz:

Der Holcaust-Leugner Bischof Richard Williamson muss es hinnehmen, dass seine Einwilligung zur Ausstrahlung seines umstrittenen Interviews nicht nur das schwedische Fernsehen umfasst, sondern auch eine Veröffentlichung im Internet.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 06.02.2009 - Az.: 6 U 147/08
Leitsatz:

Ein Möbeldiscounter nutzt mit der Werbeaktion "S sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer!" die Wertschätzung der bekannten RTL-Marke "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) ungerechtfertigt und in unlauterer Weise aus und handelt daher rechtswidrig.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 06.02.2009 - Az.: 324 O 160/08
Leitsatz:

Bei unwahrer Tatsachenberichterstattung einer Tageszeitung über ein Internetportal hat das Portal einen Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung hinsichtlich der unwahren Tatsachen, soweit von ihnen eine Ansehensminderung ausgeht. Wegen Formulierungen, die bei den Lesern einen falschen Eindruck erwecken können, besteht ein Unterlassungsanspruch, aber kein Richtigstellungsanspruch.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 06.02.2009 - Az.: 324 O 756/08
Leitsatz:

Die Ehefrau eines bekannten deutschen Fußballstars muss die Wort- und Bildberichterstattung über einen möglichen Liebesurlaub nach langer Trennung nicht dulden. Die Verbreitung stellt einen unzulässigen Eingriff in ihre Privatsphäre dar und verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.02.2009 - Az.: I ZR 119/06
Leitsatz:

Das Telekommunikationsunternehmen Deutsche Telekom behindert seinen Mitbewerber freenet in unlauterer Weise und handelt wettbewerbswidrig, wenn es Voreinstellungen des Telefonanschlusses von freenet absichtlich so ausführt, dass nur die eigenen Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können und nicht auch die von freenet.