Urteile chronologisch

Landgericht Frankenthal, Urteil v. 17.02.2009 - Az.: 6 O 312/08
Leitsatz:

Der Rechteninhaber des Kennzeichens "Ed Hardy" muss markenrechtliche Verstöße beweisen, wenn er Verkäufern den Vorwurf macht, dass diese auch Plagiatsware im Sortiment hätten.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: 27 W (pat) 23/09
Leitsatz:

Die Wortmarke "WERDER" ist für Sportbekleidung sowie sportliche Aktivitäten im Bereich des Fußballs eintragungsfähig. Der Verkehr verstehe hierin einen Herkunftshinweis auf den Fußball-Verein SV Werder Bremen.

Europaeischer_Gerichtshof , Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: C-483/07
Leitsatz:

Der Inhaber der Wortmarke "Galileo" hat keinen Anspruch auf die Domain "galileo.eu", da der Name nicht zur freien Verfügung steht und die Benutzung Organen und Einrichtungen der Europäischen Union vorbehalten ist.

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: 2 BvR 1372/07
Leitsatz:

1. Besteht der Verdacht, dass mit Kreditkarten der Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornografischem Inhalt bezahlt wird, darf die Staatsanwaltschaft von den Kreditinstituten einen Datenabgleich mit den Konten verlangen.
2. Der bloße Abgleich ohne Trefferübereinstimmung verletzt einen Kreditkarteninhaber nicht in seinen Grundrechten, wenn die Anonymität des Betroffenen jederzeit gewahrt ist.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.02.2009 - Az.: 4 U 190/08
Leitsatz:

Telefonwerbung gegenüber Unternehmen ohne deren mutmaßliche Einwilligung ist eine belästigende und damit unzulässige Werbung. Aus einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung kann nicht automatisch das mutmaßliche Einverständnis gefolgt werden.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 13.02.2009 - Az.: 6 U 180/08
Leitsatz:

Eine Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wortmarken ist trotz identischer Waren und gleichlautendem Wortbestandteil dann ausgeschlossen, wenn sich die Zeichen ausreichend voneinander unterscheiden und der übereinstimmende Bestandteil aus einer beschreibenden Angabe besteht.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 13.02.2009 - Az.: 324 O 601/08
Leitsatz:

Trifft ein Anwalt unwahre Tatsachenbehauptungen auf seiner Homepage, die geeignet sind, das öffentliche Ansehen des Betroffenen negativ zu beeinflussen, so sind diese Aussagen rechtswidrig und begründen einen Unterlassungsanspruch.

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 13.02.2009 - Az.: 32 C 2323/08
Leitsatz:

Entgegen der Rechtsauffassung der meisten Gerichte können Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht vor jedem beliebigen Gericht in Deutschland verfolgt werden. Zwischen der Verletzungshandlung und dem angerufenen Gericht muss eine Sachnähe bestehen. Dazu reicht es nicht aus, dass der Anwalt des Klägers seine Kanzlei im Bezirk des angegangenen Gerichts hat.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 13.02.2009 - Az.: 14 U 156/08
Leitsatz:

1. Inhaltlich dürfen der Gegendarstellung erklärende Zusätze hinzugefügt werden, wenn diese zum Verständnis der Erwiderung notwendig sind.
2. Das Gericht darf ausnahmsweise gegen das im Presserecht geltende "Alles-oder-Nichts"-Prinzip handeln und einzelne Änderungen in der Gegendarstellung vornehmen, wenn der Betroffene seine Ermächtigung dazu erteilt hat.

Landgericht Berlin, Urteil v. 12.02.2009 - Az.: 27 O 784/08
Leitsatz:

Wird in einem TV-Interview beim Zuschauer der zwingende Eindruck erweckt, dass eine Äußerung einem realen Sachverhalt entspricht, so ist diese Aussage als Tatsachenbehauptung einzustufen.