Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 19.02.2009 - Az.: 29 U 5681/08
Leitsatz:

Für die Bestimmung des Umfangs eines per einstweiliger Verfügung erwirkten Verbotes ist nicht nur der Verbotstenor selbst maßgeblich. Zur Auslegung sind auch der Vortrag des Antragstellers sowie die Entscheidungsgründe heranzuziehen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 19.02.2009 - Az.: I ZR 195/06
Leitsatz:

Der Klebstoffhersteller "UHU" hat keine Farbmarke kraft Verkehrsgeltung erworben. Eine Marke durch Verkehrsgeltung muss nicht grafisch darstellbar, jedoch bestimmt sein. Markenschutz durch Verkehrsgeltung kann eine Farbe nur erlangen, wenn sie immer in der gleichen Weise benutzt wird.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 19.02.2009 - Az.: 3 U 225/06
Leitsatz:

Für ausländische Versandapotheken gilt die deutsche Arzneimittelpreisbindung. Insbesondere aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind die bestehenden Festpreise auch auf den grenzüberschreitenden Versandhandel anzuwenden. Die Werbung einer ausländischen Versandapotheke, die einen Sofortbonus und Preisvorteile garantiert, ist wettbewerbswidrig.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 19.02.2009 - Az.: I ZR 135/06
Leitsatz:

Die Registrierung eines Domainnamens führt dazu, dass der Inhaber eines erst nach der Registrierung entstandenen Namens- oder Kennzeichenrechts vom Domaininhaber nicht die Löschung des Domainnamens verlangen oder ihm jedwede Nutzung des Domainnamens untersagen kann. Das alleinige Registrieren und Halten einer Domain verletzt nicht die Kennzeichenrechte.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 19.02.2009 - Az.: 31 AR 38/09
Leitsatz:

Die Klage eines Urhebers auf eine angemessene Vergütung kann gegen sämtliche Inhaber von Nutzungsrechten gemeinsam an einem Gerichtsstand erfolgen, auch wenn die Ansprüche auf unterschiedlichen Rechtsgründen beruhen.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 18.02.2009 - Az.: 6 W 5/09
Leitsatz:

Wird ein Kosmetikartikel u.a. mit der Aussage "die teuersten Prestige-Cremes wurden getestet und die O-Creme hat sie alle übertroffen" beworben, handelt es sich um unzulässige vergleichende Werbung. Dem Kunden werden bestimmte Eigenschaften der anderen Cremes vorenthalten, so dass keine Möglichkeit besteht, die getroffenen Aussagen zu überprüfen.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 18.02.2009 - Az.: 12 O 284/06
Leitsatz:

1. In welcher Form ein im Ausland erworbener akademischer Grad in Deutschland benutzt werden darf, bemisst sich grundsätzlich nach den jeweiligen Gesetzen des Bundeslandes, in dem sich der Titel-Inhaber schwerpunktmäßig aufhält.
2. Wird auf einer Homepage mit der Führung des Doktor-Titels geworben, müssen die Angaben allen landesrechtlichen Regelungen entsprechen, weil der Internetauftritt im gesamten Bundesgebiet abrufbar ist. Eine Herkunftsbezeichnung und der fachliche Zusatz müssen ersichtlich sein.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 18.02.2009 - Az.: 6 W 5/09
Leitsatz:

Vergleichende Werbung ist dann unzulässig, wenn pauschal behauptet wird, dass das beworbene Produkt in einem Vergleichstest besser ist als das der Mitbewerber.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: 27 W (pat) 65/09
Leitsatz:

1. Für Waren und Dienstleistungen, die in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden oder die mit Autos in Verbindung stehen, ist der Begriff "AutoAuto!" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig.


2. Die Verdoppelung eines Wortes und ein dahintergesetztes Ausrufezeichen sind werbeübliche Stilmittel und führen daher nicht für sich zu einer Unterscheidungskraft.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: 27 W (pat) 108/08
Leitsatz:

Der Domainname "www.IT-Visions.de" ist für den Bereich Werbung, Medien und EDV-Beratung als Marke nicht eintragungsfähig. Der Verbraucher versteht unter der Bezeichnung ohne weiteres die Übersetzung IT-Fantasien.