Urteile chronologisch
- Landgericht Berlin, Urteil v. 03.03.2009 - Az.: 27 S 11/08
- Leitsatz:
Unterlassungs- und Widerrufsansprüche sind verschiedene Angelegenheiten und können in verschiedenen Verfahren geltend gemacht werden. Es besteht keine Pflicht, die Anspruchschreiben zusammenzufassen, um die Anwaltskosten des Schädigers zu reduzieren.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.03.2009 - Az.: 33 W (pat) 72/07
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Da blüh ich auf" ist als Marke für den Bereich Pflanzen und Gartenbau als Marke nicht eintragungsfähig, da die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Es handelt sich nicht um einen Herkunftshinweis, sondern um eine geläufige Redewendung.
- Amtsgericht Bonn, Beschluss v. 02.03.2009 - Az.: 111 C 48/09
- Leitsatz:
Eine Rufnummernportierung ist auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbar. Die Deutsche Telekom muss danach bestimmte Rufnummern einer Kanzlei zur Übernahme freigeben.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.02.2009 - Az.: 6 U 193/08
- Leitsatz:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn sie individuell ausgestaltet und formuliert sind.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 27.02.2009 - Az.: 5 U 162/07
- Leitsatz:
Eine Online-Konzertagentur darf eine bei ihr verbleibende Buchungsgebühr nicht als Teil des Ticketpreises ausgeben, weil darin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung liegt.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 142/06
- Leitsatz:
1. Werden mehrere Personen auf den Unterlagen über ein Werk in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet, so ist bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, dass alle Miturheber des Gesamtwerkes sind.
2. Zur Miturheberschaft genügt bereits ein geringer eigenschöpferischer Beitrag an einem Gesamtwerk, der sich nicht gesondert verwerten lässt. - Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 37 O 94/08
- Leitsatz:
1. Die Verfahrenskosten können dem Schuldner nicht auferlegt werden, wenn er zuvor keine Abmahnung erhalten hat und den Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren sofort anerkennt. In dem Fall hat er keine Veranlassung zur Einleitung des Verfügungsverfahrens gegeben.
2. Dies gilt auch, wenn der Schuldner vorsätzlich gehandelt hat.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 24 U 101/08
- Leitsatz:
Die Beweislast dafür, dass die anwaltliche Beratung eine Aufklärung über Risiken nicht umfasste, obliegt dem Mandanten. Bestreitet der Anwalt die Vorwürfe im Einzelnen und trägt vor, wann er welche Beratung vorgenommen habe, muss der Mandant dies entkräften.
- Landgericht Muenster, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 8 O 7/09
- Leitsatz:
Der Verbraucher soll vor der Bestellung einer Ware im Internet die Möglichkeit haben, einen Preisvergleich vorzunehmen. Dafür ist es ausreichend, wenn der Käufer direkt vor dem Absenden des Bestellformulars die exakten Liefer- und Versandkosten angegeben bekommt.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 163/06
- Leitsatz:
Wird ein Produkt im Internet beworben, muss der Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben werden, ansonsten liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor. Der Verbraucher muss beide Preise auf einen Blick wahrnehmen können.

