Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.03.2009 - Az.: 26 W (pat) 48/07
- Leitsatz:
Das Wort "Seminario", welches in der italienischen und spanischen Sprache für "Seminar" steht, ist für Büromöbel und Stühle nicht eintragungsfähig. Es ist in Bezug auf die Waren ein beschreibender Hinweis darauf, dass diese für Seminarräume bestimmt sind.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.03.2009 - Az.: 29 W (pat) 65/08
- Leitsatz:
Der Begriff "hey!" ist für die Bereiche Bekleidung, Filmproduktion und Gestaltung von Homepages oder Internetseiten u.a. als Marke nicht eintragungsfähig, weil die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Es handelt sich um einen gebräuchlichen Zuruf, um Aufmerksamkeit zu erregen. Der Begriff ist ein in der Werbung übliches Mittel.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.03.2009 - Az.: 26 W (pat) 41/08
- Leitsatz:
Dem Begriff "reisebuchung24" fehlt nicht per se jedwelche Unterscheidungskraft, so dass er für verschiedene Dienstleistungen aus dem Bereich der Vermittlung von Unterkünften als Marke eintragungsfähig ist.
- Landgericht Frankfurt a_M, Urteil v. 04.03.2009 - Az.: 2-6 O 554/08
- Leitsatz:
Die erfolgsabhängige Provision stellt nur eine mögliche Form der Vergütung eines Immobilienmaklers dar. Es ist auch wettbewerbsgemäß, wenn die Dienstleistungen anhand des Zeitaufwands berechnet werden.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.03.2009 - Az.: 312 O 530/08
- Leitsatz:
Ein Bestattungsunternehmen darf in seiner Anzeige für Das Telefon- und Branchenbuch "Das Örtliche" mit einem Foto der Gemeinde-Trauerhalle werben. Darin ist kein Wettbewerbsverstoß zu sehen, wenn damit nicht der Eindruck erweckt wird, dass sie nur von Kunden jenes Bestattungsunternehmens genutzt werden darf.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.03.2009 - Az.: 312 O 546/08
- Leitsatz:
Der Markeninhaber von "Denk" kann dem Verwender der Domain "denkbestattungen.de" die Nutzung untersagen. Der Begriff "Denk" findet sich dominant in der Internetdomain "denkbestattungen.de" wieder, so dass die Bezeichnungen verwechslungsfähig sind. Die große Verwechslungsgefahr besteht vor allem, weil der Inhaber der Marke und der Domain-Verwender dieselben Dienstleistungen aus dem Bereich der Bestattungen anbieten.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.03.2009 - Az.: 312 O 637/08
- Leitsatz:
Es handelt sich um irreführende Werbung im Internet, wenn ein Versandhandel keine konkreten Angabe zu den Lieferfristen macht und die Versendung seiner Produkte eine relativ lange Zeit beansprucht. Der Kunde geht bei der Online-Reklame aber davon aus, dass die Lieferung unverzüglich erfolgt.
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 03.03.2009 - Az.: 6 W 29/09
- Leitsatz:
Die Verwendung eines Metatags ist keine unzulässige Beeinflussung der Suchfunktion bei der Benutzung von Internetsuchmaschinen und damit keine Markenverletzung, wenn erkennbar ist, dass damit nicht ein Unternehmen gekennzeichnet werden soll und dies bereits nach einem Kurzhinweis für den User deutlich wird.
- Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 03.03.2009 - Az.: 11 U 57/08
- Leitsatz:
Der Landessportbund kann die Aufnahme eines Vereins ablehnen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Enthält der Name eines Handballvereins den Namen des Sponsors, stellt dies einen sachlichen Grund dar.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.03.2009 - Az.: 24 W (pat) 52/07
- Leitsatz:
Der Begriff "FLECK-WEG" ist als Marke für die Bereiche Wasch- und Reinigungsmittel nicht eintragungsfähig. Die Angabe ist freihaltungsbedürftig, da sie rein beschreibend ist und schlagwortartig als Synonym für Fleckenentfernung verwendet wird.

